Hallo Leute,
darf man eine Modulteilprüfung (Präsentation, welche 30% der Note ausmacht) ins nächste Semester schieben, wenn man sich während der Abmeldefrist nicht abgemeldet hat?
Ich bin krank geworden und habe am Montag gleich die Präsentation, d.h. am Montag werde ich sie sowieso nicht halten können. Da der Alternativtermin genau zwischen den anderen Prüfungen liegt und es mir zu viel Stress wäre, möchte ich einen von den drei Versuchen "aufopfern" und das Modul im nächsten Semester belegen.
Nun meine Fragen:
(1) Ist so etwas erlaubt? Weil ich meine, ich habe mich während der Abmeldefrist NICHT abgemeldet (weil ich ja nicht wusste, dass ich die Prüfung am Originaltermin nicht werde ablegen können) und der einzige Grund, wieso ich sie nicht am Alternativtermin ablegen möchte, der ist, dass ich "keine Lust auf zu viel Stress" habe.
(2)Können die dann nicht mit einer Zwangsexmatrikulation kommen? Weil ich ja offen sagen würde, dass ich keine Lust habe.
(Ich weiß, dass ich es sich wahrscheinlich von Hochschule zu Hochschule unterscheidet und oft auch im Einzelfall entschieden wird, aber ich wollte trotzdem mal fragen, vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit?)