Zwangsexmartikulation vermeiden?

Hallo,

Ich studiere momentan den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und bin momentan in meinem 4ten Semester. Ich habe bis jetzt einige Prüfungen abgegeben und im ersten Semester 2 bestanden, im zweiten 4 bestanden und im dritten 2 bestanden.

Nun sind 4 Prüfungen noch offen und da ich wegen ,,Corona-Semestern" dachte das die Frist für das Grundstudium auf 6 Semester verlängert wurde machte ich mir nicht so viele Gedanken.

Jedoch habe ich mit einer Leiterin geschrieben und sie meinte das falls das nächste Semester normaler wird die fristen wieder kommen. Also das man im 4ten Semester doch fertig sein muss mit dem Grundstudium. die offenen Prüfungen habe ich alle außer einen einmal geschrieben und leider nicht bestanden, Aber da die corona Regel eingriff habe ich kein Chance verloren.

Jedoch falls die Frist vom 4ten Semester wieder kommt würde dies doch für mich bedeuten das ich Zwangsexmartikuliert werden könnte falls ich die Prüfungen nicht bestehe. Da ich die Frist für das Grundstudium nicht einhalten hätte können.

Da stellt sich mir die Frage ob es möglich ist falls bei nicht Bestehung selbst sich zu exmartikulieren und woanders den Studiengang oder einen ähnlichen weiter zu machen wobei ich die bestandenen Prüfungen anrechnen lassen könnte. Ich möchte aufjedenfall keine Zwangsexmartikulation dennoch möchte ich die 4 Prüfungen schreiben und darauf hoffen das ich sie bestehe. :/

Studium, Schule, Recht, Hochschule, Student, Universität, Zwangsexmatrikulation, Ausbildung und Studium
Wie vereinbarst du, Corinna, mit deinem Gewissen, dass durch deine Arbeit Studierende zu Straftätern werden (können)?

Corinna, du hast es gut - deine Kunden (Auftraggeber) aber nicht!

Der juristische Grund:

  • Du machst dich durch deine Tätigkeit nicht strafbar. "Akademisches Ghostwriting" ist laut Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt aus dem Jahr 2009 rechtlich nicht zu beanstanden.
  • Strafbar machen sich aber Studierende, die dich bezahlen, DEINE Arbeit als EIGENE Arbeit ausgeben und sie der Universität mit der obligatorischen "Eidesstattlichen Erklärung" vorlegen:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst habe, dass ich sie zuvor an keiner anderen Hochschule und in keinem anderen Studiengang als Prüfungsleistung eingereicht habe und dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderweitigen fremden Äußerungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.
Ort/Datum/eigenhändige Unterschrift
  • Wer also DEINE Arbeit abgibt, sie als EIGENE Arbeit ausgibt und die zwingend vorgeschriebene "Eidesstattliche Erklärung" unterzeichnet, macht sich gemäß § 156 StGB strafbar. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

  • Zusätzlich drohen: (I) Zwangsexmatrikulation an der Universität und (II) Geldbußen bis zu 500.000 € - abhängig von der jeweiligen Universität und deren Hochschulordnung.

Mit anderen Worten:

Du, Corinna, sitzt zwar juristisch im Trockenen.

Aber deine Auftraggeber, die dich bezahlen, riskieren Kopf und Kragen: Geldstrafe oder Gefängnis, zusätzlich Zwangsexmatrikulation und Geldbuße in schwindelerregender Höhe - ruinöser kann eine Zukunft nicht sein.

Wie vereinbarst du das mit deinem Gewissen, Corinna?

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