Wie funktioniert das mit der Zwangsexmatrikulation und dem BAföG?

1 Antwort

Solange du immatrikuliert bist, gilt dein Anspruch. Ab dem Moment, wo du offiziell exmatrikuliert wirst, musst du das dem Ant melden und die Leistung wird eingestellt. Meldest du es nicht, dann kommt es spätestens bei der Neuanmeldung im WS raus und du musst zu viel gezahlte Beträge sofort komplett zurück zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung