hallo, ich ziehe demnächst aus einer Mietwohnung aus, die ich 15 Jahre gemietet hatte.Mein Vermieter verlangt,dass ich die Türrahmen neu streiche.Der professionelle Maler sagt,das sei aufwendig,da der svermieter sie bei meinem Einzug damals nicht fachgerecht grundiert habe und sie daher stellenweise abgeblättert sind.Die Wände,Türen und Böden sind inzwischen einwandfrei gestrichen,geputzt und poliert,Kleinreparaturen ausgeführt.Muss ich wirklich die Türrahmen streichen lassen,oder gehören die als "sowieso-Erneuerung " zur Arbeit des Vermieters?
Türrahmen streichen bei Auszug aus Mietwohnung?
Recht