Ich bin vor anderthalb Jahren in meine Wohnung gezogen und habe per privatrechtlicher Vereinbarung die Farben der Vormieter und die Verpflichtung der Schönheitsreparaturen übernommen. Nun ziehe ich aus und habe die farbigen Bereiche weiß überstrichen. Da es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt und die Decken 4 m hoch sind, habe ich bei einer Höhe von 2,50 eine gerade Linie abgeklebt und bis dorthin weiß gestrichen, da darüber eh die Wand weiß war. Mein Vermieter bemängelt nun, dass 2 unterschiedliche Weißtöne an der Wand sind (bis 2,50m helles und darüber dunkleres Weiss). Bis in die 4 Meter hohen verwinkelten Ecken der Decke zu gelangen ist mir aber nicht möglich. Grundsätzlich heisst es doch die Farben an der Wand müssen hell sein. Kann mich der Vermieter zwingen, alles in einheitlichem Weisston zu streichen?