Gültiger Reisepass ohne Staatsbürgerschaft und trotzdem Reisen?

Hallo,

ich habe gerade ein riesen Problem und hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen:

Ich befinde mich im Einbürgerungsverfahren, habe bereits die Einbürgerungszusicherung der deutschen Behörden und wurde vor 2 Wochen bereits aus dem alten Heimatland (Bosnien) ausgebürgert. Jedoch erhalte ich die deutsche Staatsangehörigkeit erst, wenn die Behörden nocheinmal alle Ermittlungen einholen und das dauert noch ein Weilchen...

Besitze aber noch den nicht entwerteten bosnischen Pass, der noch bis September gültig ist.

Da ich defacto im Moment Staatenlos bin und unser Urlaub heute in 3 Wochen startet (Kroatien) mache ich mir ein paar Sorgen:

  1. Einbürgerungsbehörde braucht noch Zeit, die müssen die Ermittlungen nocheinmal einholen, bevor ich die dt. Staatsbürgerschaft erhalte
  2. Die Ausländerbehörde braucht 6 Wochen für einen Reiseausweis für Staatenlose (Urlaub in 3 Wochen) und empfahl mir, einfach zu Reisen und zu hoffen, dass die Kroaten am Flughafen bei der Einreisekontrolle nicht herausfinden können, dass ich kein bosnischer Staatsangehöriger bin... Bei Problemen solle ich mich an die deutsche Botschaft wenden (obwohl ich ja noch kein deutscher bin kopfschüttel)

Hat jemand gerade eine geniale Idee, wie ich in den Urlaub kann, ohne Gefahr zu laufen, in Kroatien Probleme zu bekommen, bzw. weiss jemand, ob ein Land herausfinden kann, dass jemand trotz eines "gültigen" Reisepasses nicht mehr Staatsangehöriger aus dem Land ist, welches den Pass ausgestellt hat?

Bin dankbar über jeden Tipp!

Reisepass, Grenze, staatenlos
Einbürgerung eines schwerbehinderten Staatenlosen dauert 11-Jahren

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Einbürgerung eines 100 Grad schwerbehinderten bettelarmen Pflegefall-Erwerbsminderungsrentner-Sozialhilfeempfänger-Staatenlosen unanfechtbar asylanerkannten mit 20-jährigem rechtsmäßigem Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis dauert schon seit 11-Jahren und er wird immer noch nicht eingebürgert...

...und jetzt ist ihm amtlich bekannt gegeben, all seine sämtlichen Personalakten bei der Ausländerbehörde und bei der Einbürgerungsbehörde seien noch seit 2009-2010 verschwunden, nicht zu finden!

Die ganzen Jahren haben die Behörden darüber geschwiegen, aber jetzt mussten sie ihm das doch amtlich ankündigen, weil sein Staatenlosenreiseausweis abläuft, muss ein neuer ausgestellt werden und die Behörden dürfen solche wesentlichen Sachen nicht ewig verschweigen...

Einzige personidentifizierende Angabe über seine Identität sind jetzt seine Staatenlosenreiseausweis und Schwerbehindertenausweis und Eingaben im Dients-PC.

Er wird aber seine Einbürgerung ununterbrochen weiter fordern und wird auf keinen Fall aufhören und wird auf keinen Fall einen neuen Einbürgerungsantrag erneut stellen, wird auf seinen verschwundenen Einbürgerungsantrag vom 09.Mai 2005 nur einen schriftlichen amtlichen gesetzmäßigen Bescheid fordern...

Die Untätigkeitsklage ist schon eingelegt. Parallel wird er Beschwerden Petitionen vor Aufsichtslandesministerium Staatskanzlei Landtag... vor allen möglichen Beschwerdestellen in BRD einreichen...

Was nun? Kennt sich jemand damit aus? Was sollen wir ihm erklären? Er hat uns in unserem Integrationszentrum diese Frage gestellt, aber wir haben keine Ahnung. Für einen Anwalt hat er kein Geld und wie wir verstanden haben, keiner Anwalt will ihn aufnehmen, alle entfernen sich von ihm weg...

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Recht, Ausländer, Behindert, deutscher Pass, Einbürgerung, schwerbehindert, Staatsbürgerschaft, staatenlos