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Vermögensauskunft - was wird gepfändet werden?

Guten Morgen,

mir steht eine Vermögensauskunft bevor.

In meinem Besitz befinden sich nicht viele, tolle Dinge. Aber vielleicht trotzdem welche, die für den Gerichtsvollzieher von Bedeutung sein könnten?

Bei der Vermögensauskunft geht es um eine Forderung von etwa 950€, die ich nicht zahlen kann. Eine Schuldnerberatung habe ich bereits aufgesucht (ich habe leider noch mehr Schulden) und die Insolvenz wird voraussichtlich gegen Ende diesem Jahres starten.

Nun, ich habe eine großen Flachbildfernseher von Phillips (von 2019), ein Samsung Handy (von 2018) und einen AllInOne PC von CSL. Des weiteren fahre ich einen VW Golf 4 und habe eine große Couch (Wohnlandschaft) auf der ich schlafe.

Also stehen für den Gerichtsvollzieher für die Pfändung zur "Auswahl":

  • VW Golf 4 (BJ. 2003, 228.000 KM und 75PS
  • Flachbildfernseher von Phillips (von 2019)
  • Samsung Smartphone (von 2018)
  • CSL All in One PC

Zum Auto ist zu sagen, dass es nur noch 3 Monate TÜV hat und ich es nicht für die Arbeit bzw. um diese zu erreichen, benötige.

Meine Frage ist nun:

Welche Dinge muss ich in der Vermögensauskunft (es ist meine einzige und erste) angeben (Kühlschrank, Backofen, Lampen) und welche Dinge werden wahrscheinlich gepfändet werden?

Ich möchte in der Vermögensauskunft - wahre - Angaben machen und mich daher etwas vorbereiten, um auch keine Fehler zu machen.

Vielen Dank für alle ernstgemeinten Antworten.

Wirtschaft und Verwaltung, Finanzen und Geld, Erfahrungen und Meinungen, Recht und Justiz, Community-Experte

Wie fändet ihr diese Grundgesetzänderung?

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die Religionsausübung ist auf den häuslichen Bereich und Gotteshäuser beschränkt. Dort ist sie voll gewährleistet, sofern die Religionspflege kein Bundes- oder Landesgesetz verletzt. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf das Tragen religiöser Kleidung oder Symbole.

(2a) Religiöse Ausbildung ist nur an entsprechenden Schulen, Universitäten und anderen Ausbildungsstätten gestattet.

(2b) Klagen auf der Basis religiöser Überzeugungen vor regulären Gerichten sind unzulässig.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Aktuell steht es so im GG.

Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Konsequente Trennung von Staat und Kirche sind das Kredo unserer Zeit. Sollte man im Grundgesetz stärker betonen, dass Religion Privatsache ist und keinerlei Einfluss auf staatliche Belange nehmen darf? Lässt das GG religiösen Spinnern nicht viel zu viel Freiräume um ihre Ideologien zu transportieren?

Ich finde es wäre ein elementarer Schritt, in Richtung eines neuen Aufklärungszeitalters. Religionen sind ideologisch stigmatisiert und Anlass für Hass und Krieg.

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