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Kann man einen Ladendiebstahl nachträglich ahnden?

Hallo,

mein Sohn (volljährig) hat mir gestern gestanden, dass er die Woche einen Ladendiebstahl begangen hat. Nun macht er sich große Sorgen, ob da noch etwas kommen kann. Direkt erwischtwurde er nicht dabei.

Er hat in einem Laden eine Mütze mitgehenlassen. Dazu ist er mit ein paar anderen Teilen in dieUmkleide gegangen. Hat da die Mütze eingesteckt. Die wohl ungesichert war. Die anderen Teile hat er wieder mit herausgenommen. Eines davon hat dann mit EC-Karte bezahlt. Kann der Laden da im Nachhinein noch was machen? Aufgrund der EC-Zahlung haben Sie ja seine Daten. Er wurde wohl auch kurz vom Verkäufer an der Kasse gefragt, ob er die Mütze mit in die Umkleide genommen hat. Das hat er dann bestritten. Er konnte dann ungehindert den Laden verlassen. Ich nehme mal an, dort gab es Überwachungskameras, die dann ja sicher aufgezeichnet haben, dass er die Mütze mit in die Umkleide genommen hat und ohne wieder rauskam. Aber die Tat an sich blieb ja unbeobachtet. Kann da noch etwas kommen? Hier fehlt ja im Prinzip der handfeste Beweis und es besteht wenn dann ja nur der Verdacht seitens des Ladens. Mein Sohn und natürlich auch ich machen uns nun Sorgen, was da passieren kann. Immerhin hatte der Verkäufer ja schon den Verdacht, hat ihn dann aber nicht weiter gefragt oder in die Taschengeschaut oder gar diePolizei geholt.

Ich habe ihm natürlich schon eine große Standpauke gehalten. Zurückgeben geht leider nicht, da es auf einem Ausflug in eine 450km entfernte Stadt passiert ist.

Kann da nun was kommen? Oder geht das ohne den direkten Beweis nicht?

Ladendiebstahl, nachträglich
Sollten Bearbeitungen von Fragen hier gekennzeichnet werden?

Ich beantworte hier gerne und oft Fragen, manchmal kommt es vor, dass man eine Antwort geschrieben hat und im Nachgang wird die Frage bearbeitet (nicht nur ergänzt). Im Gegensatz zu Ergänzungen, sind Änderungen bei den Fragen nicht gekennzeichnet. Dadurch kann es passieren, dass Antworten oder Nachfragen zur Frage dumm wirken für User, die die Frage erst nach der Änderung sehen.

Beispielsweise wirkt es bei der Frage "Werdet ihr euch GTA 6 vorbestellen, wenn es verfügbar ist?" auch sehr komisch, als aus dem ursprünglich erwähnten IV nach der Bearbeitung dann eine 6 in der Frage steht. Da erkennt man nur noch anhand der URL, dass da mal ein IV stand statt der 6. Wenn sich im Titel nichts ändert, dann kann man gar nicht mehr die Änderung nachvollziehen. Viele Antworten und Kommentare sowie die Nachfrage, die vor der Änderung verfasst worden, wirken nun natürlich dezent dumm.

Ändert man seine Antwort nachträglich um, so erscheint ein entsprechender "bearbeitet" Vermerk unter der Frage, auf den man klicken kann, um die Bearbeitung nachzuvollziehen.

M.E. sollten nachträgliche Änderungen in den Fragen genauso gekennzeichnet werden wie nachträgliche Änderungen bei den Antworten. Dann entstehen nicht solche Verwirrungen für andere, die erst später die Frage sehen.

Wie seht ihr das persönlich? Gerne könnt ihr auch einfach abstimmen und müsst nichts schreiben.

Ja - wie bei den Antworten 92%
Nein - Nur Änderungen bei den Antworten sollten erkennbar sein 8%
Nein - Auch Änderungen der Antworten sollte nicht erkennbar sein 0%
gutefrage.net, Bearbeitung, Änderung, nachträglich
Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

Folgende Fakten: Ich habe 2012 Krankengeld (bis 08/2012) und Arbeitslosengeld (ab 08/2012) erhalten. Jeweils auch die Bescheinigungen fürs Finanzamt über die jeweilige Höhe. Im Jahr 2013 bis 08/2013 bezog ich Krankengeld. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Rentenantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Im September 2013 wurde mir rückwirkend ab 01/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die mir zustehende monatliche Rentenhöhe lag niedriger als mein monatlicher Krankgengeld- und auch Arbeitslosengeldbezug. Ab 09/2013 bis heute beziehe ich partielle Erwerbsminderungsrente. Meine Steuererklärung habe ich 12/2013 gemacht. Und plötzlich tauchte in meinem Steuerbescheid ein Einkommen Rente auf. Ohne mein Wissen und ohne eine Korrektur der Bescheinigungen wurde meinem Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung im November 2013 für das Jahr 2012 elektronisch ein Renteneinkommen übermittelt. Ich habe mir selbst erschlossen, wie die Höhe zustande gekommen ist: Der Betrag entspricht dem Betrag meiner „fiktiven“ Rentennachzahlung in dem Zeitraum meines Krankgengeldbezuges von 01/2012-08/2012. Diese Nachzahlung kam für mich ja nicht zur Auszahlung, da mein in dem Zeitraum bezogenes Krankengeld höher ausgefallen ist als die mir zugebilligte Rente. Meine Fragen: 1. Warum wird nur das Krankgengeld gegen Rentenzahlung verrechnet, nicht aber das Arbeitslosengeld? 2. Ist es legitim, dass dieser nachträglich errechnete Betrag rückwirkend als zu versteuernde Renteneinkunft behandelt wird? Falls ja: 3. Wie lange rückwirkend kann denn dies geschehen? Nehmen wir an, ich hätte meine Steuererklärung früher gemacht und diese wäre zum Zeitpunkt meiner Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung oder zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung von der Dt. Rentenversicherung an das Finanzamt schon mit einem Bescheid abgeschlossen gewesen, wie wäre es dann gelaufen?

Verständlich werden meine Fragen vielleicht anhand der Tatsache, dass mir die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr, 12/2014, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches vorm Sozialgericht, nun die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt hat. Und zwar wiederum rückwirkend für ab 01/2012. Was passiert denn nun auf der steuerlichen Seite? Und zwar zum Einen in Bezug auf die nicht auszahlungswirksamen Nachzahlungen? Und zum anderen auf die Höhe, die ich für den rückwirkenden Zeitraum ausbezahlt bekommen werde? Wird analog Krankengeld wieder fiktiv mit nicht auszahlungsrelevanter Rentennachzahlung verrechnet und es ergibt sich ein ca. doppelt hohes, steuerrelevantes Renteneinkommen?

Was ist mit dem Zeitraum meines Arbeitslosengeld-Bezuges von 08/2012 bis 08/2013)? Wird die Steuer 2012 dafür wieder „auf gemacht“? Ist irgendein Wert relevant in Bezug auf die Steuer 2013? Wie werden die auszahlungswirksamen Nachzahlungen gehandhabt, die mir 2015 für die rückwirkenden Jahre wohl überwiesen werden?

Fragen über Fragen. Dankbar für Hilfe.

Steuern, Rente, Erwerbsminderungsrente, Steuererklärung, Krankengeld, Nachzahlung, rückwirkend, nachträglich, verrechnung