Was tun wenn ein Nachbar auf Leinenzwang besteht?

Privatweg, kein genereller Leinenzwang in der Gemeinde (BW).

Bis zur öffentlichen Straße darf mein junger Hund unangeleint laufen. Achte darauf, dass er niemanden belästigt und sich nicht mehr als 5 m von mir entfernt. Bis auf einen Nachbarn sind alle Eigentümer meinem Hund zugetan.

Vor 2 Tagen wurde ich vom Fenster aus von diesem Herren in bedrohender Tonart aufgefordert den Hund anzuleinen. Er verwies auf Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und dass es Ärger geben würde, wenn ich dem nicht Folge leiste. Daraufhin verwies ich ihn, ohne mich im Ton zu vergreifen, auf Nutzung eines Privatweges. Winkte im Weitergehen zu und pfiff ein Lied. Eine Schimpftirade kam hinterher. Nach wenigen Metern wurde an der öffentlichen Straße angeleint.

Gestern kam ein Einschreiben von dem Herren. Habe es noch nicht geöffnet und möchte es am liebsten zurückschicken. Wird nichts Gutes darin stehen.

Vor 6 Jahren hat sich der Mann schon einmal mit einem Hupkonzert und irrem Gebrüll merkwürdig verhalten. Mein alter kranker Doggerich lief an ihm vorbei um die Nachbarshündin zu begrüßen. Bei nächster Gelegen sprach ich ihn damals auf sein fragwürdiges Verhalten hin an. Erklärte, dass mein Hund keine Gefahr sei, keinerlei Interesse an ihm hat und entschuldigte mich, falls er erschrocken wäre. Im Gegenzug wurde ich beschimpft, mit Anzeige bedroht usw., wenn ich die (nicht vorgeschriebene) Leinenpflicht nicht einhalte.

Ich will keinen Stress, nehme Rücksicht und bin eher übervorsichtig. Leine bei Fremdhundebegegnungen und Personen- etc. stets an, auch auf unserem Privatweg.

Wie verhalte ich mich am besten in Zukunft dem Herrn gegenüber? Natürlich kommt es mir auf die paar Meter ohne Leine nicht an und werde anleinen.

Was mache ich mit dem Einschreiben?

Mich ärgert die ganze Sache. Da zieht ein Städter aufs abgelegene Ländliche und kommt mit den Gepflogenheiten nicht klar.

Hund, Recht, Leinenzwang, Nachbarn, Privatgrundstück
Darf das Ordnungsamt meine Personalien auf Verdacht ein zweites Mal weitergeben?

Hallo! Ich habe eine Frage zu einer Ordnungswidrigkeit.

Wenn Beamte vom Ordnungsamt meine Personalien vom Tag zuvor haben und mich Verdächtigen eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dürfen sie diese dann einfach nochmal weiter geben? Habe einen Brief bekommen über eine Ordnungswidrigkeit die ich nicht begangen habe und muss mich jetzt irgendwie gegen zwei Beamte wehren, die behaupten sie hätten mich und meinen Hund ohne Leine gesehen. Habe allerdings kein "Alibi" für die Tatzeit. Jetzt muss ich irgendwas finden um sie rechtlich zu entkräften. Ich würde halt gerne von Anfang an mit Paragraphen um mich schmeißen, damit das einfach so schnell wie möglich eingestellt wird. Tatsache ist, dass sie weder meine Personalien erneut aufgenommen haben, noch mir dieses Verwarnungsgeld von 30 € angeboten haben, was man ja eigentlich immer zahlen kann um einem Verfahren zu entgehen. Jetzt hab ich aber eins am Hals.

Außerdem haben sie am Tag der vermeintlichen zweiten Ordnungswidrigkeit mit komischen Fragen zum Vortag und noch anderen Merkwürdigkeiten ("es ist so kalt hier unten...") versucht in meine Wohnung zu kommen, meine Mutter hat sie jedoch abgewehrt.

Was also jetzt? Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber wie? Und was schreibe ich besser hin und was nicht?

Danke und liebe Grüße! (:

Datenschutz, Hund, Leinenzwang, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Personalien
Nachbar hat fünf Kampfhunde, die er nie anleint?

Hallo,

Ich hoffe, dass einer von euch mir da ein wenig weiterhelfen kann. Mein Nachbar (Wohne im 3. OG, er im EG) hat fünf Hunde. Einen Kangal, zwei Dobermänner, einen Pitbull und einen Bullterrier (natürlich alle zusammen in seiner 2 Zimmer Wohnung).

Manchmal laufen da noch weitere Hunde rum, diese fünf scheinen aber die zu sein, die ihm gehören.

Die Hunde sind leise und es ist auch alles sauber, nichts stinkt, aber jeder Hund wird konsequent und egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit ohne Leine geführt. Im Treppenhaus, im Vorgarten, im Bus, auf Feldwegen und in der Stadt. Er geht nicht mit einem oder zwei gleichzeitig raus, es sind immer mindestens drei, zumeist aber mehr.

Da er ganz unten wohnt, ist dort auch sein Balkon und mehrmals am Tag springen die Hunde vom Balkon auf die Wiese und rennen auf andere Passanten oder mich zu. Sie tun mir nichts, maximal wird meine Kleidung etwas dreckig und das ist mir egal, aber der Halter ist unbelehrbar, wenn es um die das Anleinen geht, er hält die Hunde auch nicht zurück, sie dürfen rumrennen, miteinander kämpfen/spielen usw. Abends sprangen schon zwei der Hunde vom Balkon, ich war etwas unkonzentriert, habe mich erschrocken und mein Handy fallen lassen oder hatte danach eine Panikattacke. Es macht einem doch immer etwas Angst, wenn im Dunkeln zwei wirklich große Hunde auf einen zurennen.

Ich steige durch das Gesetz in Schleswig-Holstein nicht durch, ich will ihn auch nicht unbedingt beim Vermieter melden, aber ich habe wirklich die Nase voll und er reagiert auf gar nichts.

Was würdet ihr tun/was habt ihr in ähnlichen Situationen getan?

Leine, Hunderasse, Gassi, Leinenzwang, Listenhunde, Nachbarschaft
Hund im Wald, ohne Leine

Ich gehe jeden Tag immer mit meinem Hund raus, in den nähstgelegenen Wald und lass ihn da, wenn alle straßen weit entfernt sind von der Leine ab

Ich begene da eigentlich nur selten leuten, wenn dann sind das andere Hundebesitzer die ihren Hund auch von der Leine haben (mein Hund versteht sich mit den meißten Hunden gut, die die ihn nicht leiden geht er aus dem weg - halt er rennt weg oder läuft im großen bogen drummrumm deswegen gibts da nie probleme) oder Jogger die mein Hund ignoriert.

Es gab nie Probleme nie beschwerte sich jemand, aber seit ca ner woche ist da dauernd so n Jogger

er joggt nicht wirklich er läuft fast auf der stelle und reißt dabei einfach die arme hoch als ob er joggen würde

das eine mal hat er mich einfach beiseite genommen (also ist stehen geblieben und hat mich auch zum stehenbleiben gezwungen (schmaler weg und er kam mir entgegen und lies mich nich durch)) und hat dann einfach gesagt: Das geht so nicht

er hat nochnichtmal gesagt was er mit Das meinte aber ich schätze er meinte das Hund ohne leine laufen lassen

Heute ist er aber ganz ausgerastet,

mein Hund wollte gerade nach vorne sprinten (das tut er manchmal wenn ich ihm beim laufen einhole, mein hund versucht immer so einen abstand zwischen mir und ihm zu halten, sind meißt so 5 meter, er entfernt sich auch nie weiter von mir), da springt der typ einfach meinem hund in den weg (also Hund rennt gerade so links an dem typen vorbei und der typ springt nach links um ihn... ach keine ahnung was das sollte)

mein hund versucht zu bremsen und auszuweichen, hat dann angst bekommen und ist zurück in meine richtung gelaufen

und der Typ schreit mich an : Ich hab dich gewarnt! Wenn das nochmal passiert rufe ich die Polizei! Kapiert! Hast du Kapiert!

ich könnte es ja verstehen das er sowas sagt wenn mein hund ihn gebissen hätte, aber ich bezweifle sogar das er ihn wirklich berührt hat (und mein Hund beißt nie)... also der typ hat scheinbar ne Hundephobie, dann sollte er aber eher weiterlaufen als mich anbrüllen und meinen hund zu schikanieren

jetzt aber die eigentliche Frage, er hat ja davon geredet die Polizei zu rufen, ich gehe davon aus das er meinte weil der hund nicht an einer leine war

Darf ein Hund ohne Leine nicht im Wald rumlaufen?

Hund, Wald, Gesetz, Leine, Leinenzwang, Freilauf, Leinenpflicht