Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

Beruf, Selbständigkeit, Schule, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerberecht, Handwerkskammer, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Nutzungsänderung für eine (KFZ) Werkstatt ehemals Schreinerei

Hallo. Ich bin Kfz-Meister,seit ca. 25jahren selbstständig, und seit Trennung und Scheidung mußte ich den Betrieb aus dem gemeinsamen Haus Deinstallieren. Danach folgte dann Arbeitslosigkeit,(von ca.2006-2009) und schließlich dann unter aufbietung aller Kräfte und nur realisierbar durch die Mithilfe vieler helfender Hände das Neueröffnen meiner neuen Werkstatt. Ich habe im Jahre 2009 im Gewerbegebiet eine Halle (lt. Mietvertrag Werkstatt und Büroräume) angemietet. Sodann mein Gewerbe Kfz-Reparaturwerkstatt und Mietwerkstatt mit Autohandel angemeldet. Und dachte nach Anmeldung bei der HWK alles erledigt zu haben was sich in Deutschland so gehört. Mitte diesen Jahres kam hier jemand vom Bauamt schaute sich den Betrieb an und meinte ich höre von ihnen,was jetzt im Oktober auch geschah. Innerhalb kurzer Zeit bekam ich mehrere Baurechtliche Verfügungen, die letzte nun mit der Untersagung meines Betriebes. Alleine schon weil ich auf die Mitarbeit meines Vermieters angewiesen bin verzögert sich das stellen des gewünschten Bauantrages, zur Zeit warte ich auf die freundliche genehmigung des Vermieters die beim Bauamt vorliegenden Unterlagen einsehen zu dürfen....................... Sei noch bemerkt das der gute Mann vom Bauamt recht nett schien und mir eine zügige Bearbeitung bei Eingang des Antrages zugesichert hat. Auch sagte er das das Gewerbeamt eine "Anweisung" hat darauf hinzuweisen, was aber in meinem Fall ähm "vergessen" wurde!????? Keine ahnung ob das eine Pflicht vom Gewerbeamt gewesen wäre? Oder an welcher Stelle hätte ich wissen oder ahnen müßen das da noch was zu erledigen ist? Also die ehemalige Schreinerei noch Baurechtlich in eine Werkstatt geändert werden muß. Am Gebäude selbst wurden keine änderungen vorgenommen! Alle Gefahrenstoffe sind Ordnungsgemäß gelagert,Bodenabläufe in der Werkstatt gibt es nicht! Selbstverständlich bin ich gewillt alles nötige zu tun um das rechtens zu machen, aber mit der Untersagung meiner Arbeit bin ich mittellos! Gibt es Möglichkeiten zumindest die Untersagung wegzubekommen? Bin dankbar für jede Hilfe da sonst Harz4 mein Ende ist. Vielen dank im voraus,Thomas.

Baurecht, Gewerberecht
Nebenverdienst durch verschiedene Dienstleistungen?Geht das legal? Kleingewerbe anmelden?

Guten Tag,

Mein Freund würde gerne etwas Geld nebenbei verdienen und ist auf Seiten wie z. B. myhammer, ServiceJobber u.  Ä. gestoßen. Auf diesen Seiten können die unterschiedlichsten Dienstleistungen angeboten werden, darunter z. B.: Laminat verlgenen, Keller entrümpeln, tapezieren... Also wenn ich es richtig verstanden habe darf ich nicht einfach so Dienstleistungen anbieten, da es dann Schwarzarbeit wäre auf manchen Seiten stand jedoch das es  bis zu einem gewissen Umsatz wohl möglich wäre…??? Was ist nun korrekt? Muss man ein Kleingewerbe anmelden oder gibt es andere Möglichkeiten? Darf denn jeder einfach ein Kleingewerbe anmelden? Also ich meine kann ich hin gehen und ein Gewerbe anmelden und dann einfach alles was ich kann anbieten? Oder darf man da wenn nur spezifisch eine bestimmte Sache anbieten? Außerdem habe ich auch gelesen, dass man für  viele Dienstleitungen einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterbrief) haben muss.Für welche Dienstleistungen gilt dies?Gibt es da etwas wo ich das ganz genau nachlesen kann was man darf und was nicht?Kann ich nur dann ein Kleingewerbe anmelden wenn ich den nötigen Befähigungsnachweis habe?Gibt es  die Möglichkeit seine Dienste auf legale Weise in Zeitung und/oder Internet anzubieten und dafür Geld zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

 

Dienstleistung, Gewerberecht, Kleingewerbe, Nebenverdienst, Steuerrecht
Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?

Hallo

ich möchte mich neben meinem Hauptberuf selbständig machen und bin daher am überlegen ob es für mich nicht sinnvoller ist eine Ug direkt zu gründen anstatt ein Einzelunternehmen .

Dadurch würde ich ja nur mit dem Geschäftskapital haften und wenn ich es richtig sehe würden dadurch ja auch die Gelder der Kunden auf dem Geschäftskonto gesichert sein so das deren Bestellungen ohne Verzögerung auch ausgeliefert werden können denn das Geld würde ja der Ug gehören und nicht mir so das gläubiger meiner altschulden darauf gar nicht zugreifen dürfen.

Während wenn ich ein Einzelunternehmen hätte gläubiger wie z.b. Banken meiner Umschulung und Fortbildungen und ich aus nicht vorhersehbaren gründen nicht die Raten pünktlich mehr zahlen könnte sie ja mein Konto pfänden könnten und somit ja auch mein Geschäftskonto und damit ja die Gelder der Kunden weg währen und somit Bestellungen unter umständen nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Oder darf ein Gläubiger das Konto einer selbstândigkeit als Einzelunternehmen auch gar nicht pfänden und der Geschäftsbetrieb kann ohne probleme weiter gehen ?

Und muss man eigentlich dem Arbeitgeber direkt vor Gewerbeanmeldung mitteilen das man eine Selbständigkeit plant oder ist es ok dies nach erfolgter Gewerbeanmeldung zu machen ?

Und muss ich bei der Ug mir direkt ein Gehalt bezahlen und was währe das mindeste oder kann ich sie erstmal ohne mir was auszuzahlen in die Gewinnzone bringen was ich cooler fände ?

Sind bei einer Ug eigentlich auch eigenentnahmen möglich wie beim Einzelunternehmen ?

Freue mich auf Deine Antworten und danke Dir für deine Hilfe

Mfg

Trend4

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Gewerbeschein - wieviel darf ich denn nun verdienen?

Ich würde gerne am Wochenende mit einem Kleingewerbe (ich glaube es wäre in diesem Fall freischaffende Künstlerin?) ein wenig Geld verdienen. Die junge Frau beim Finanzamt hat mir gesagt, dass ich mit einem Kleingewerbe 17.500€ im Jahr umsetzen darf. Heißt, dass ich ein formloses Schreiben bei meiner Steuererklärung beifüge mit allen Ein- und Ausnahmen und wenn nicht mehr als 17.500€ bei rum gekommen ist, liegt dieses Geld noch im Steuerfreibetrag. Zusätzlich sagte sie mir, dass, wenn ich einen anderen Job habe - sei es nun 400€ oder Teilzeit - haben diese Jobs rein garnichts mit dem Geld bzw. den Steuern meines Gewerbes zu tun. Jetzt steige ich da aber nicht mehr hinter, weil ja in diesen undurchsichtigen Gesetzen, jeder was anderes behauptet.

Ist es wirklich so, dass ich im Jahr NUR mit meinem Gewerbe 17.500€ Steuerfrei verdienen darf oder kann? Oder ist es vielleicht so, was mir realistischer vorkommt, dass mein Gesamtjahreseinkommen, mit z.B. 400€-Job nicht über 17.500€ kommen darf, um Steuerfrei zu arbeiten? Wie sieht es eigentlich aus mit der Krankenversicherung? Wenn ich noch zusätzlich einen 400€-Job habe, bin ich noch über meine Familie versichert. Bleibt es auch dabei, wenn ich zusätzlich noch ein Kleingewerbe anmelde?

Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Denn ich habe das Gefühl, keiner was so wirklich was Sache ist... :(

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