Hallo zusammen. Ein Immobilienmakler der mich betrogen hat besitzt laut Auskunft der zuständigen Aufsichtbehörde eine Gewerbeerlaubnis nach §34 c der Gewerbeordnung. Da ich ein bischen recherchiert habe, weiß ich das derjenige vor kurzem Insolvenz (Privat) angemeldet hat. 10 Monate vor der Insolvenz hat er die Firma, eine GmbH auf seine Frau überschrieben, laut Registergericht. Seine Frau ist allerdings auch seit 2006 im Insolvenzverfahren, ebenfalls als Privatperson. Nun meine Frage: kann es sein das die beiden, trotz Insolvenzen die Gewerbeerlaubnis behalten dürfen? Von einem anderen Bekannten, der Versicherungsmakler war weiß ich das die ihm sofort seiner Gewerbeerlaubnis entzogen haben als er Privatinsolvenz angemeldet hat.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!