Die Frage steht in der Überschrift. Wenn man sich bei der Polizei bewirbt, wird, aufgrund der Feststellung der Charakrereignung, Einsicht in eines der Register genommen. Vor einem Monat bin ich 25 Jahre alt geworden und ich weiß, dass mit Vollendung des 24. Lebensjahres, die Einträge aus dem Erziehungsregister gelöscht werden.
Kann ich nun mit Optimismus in die Bewerbung gehen oder muss ich wiedereinmal mit Gegenwind rechnen, da nicht nur ins Erziehungsregister, sondern in andere Register geschaut werden?