Liebe User von Guterfrage,

ich möchte mich in ferner Zukunft bei der Landespolizei bewerben. Das Problem an der ganzen Sache ist jedoch, dass ich einen Eintrag im Erziehungsregister (nicht im Bundeszentralregister) wegen einer gewissen nicht wirklich schlimmen Jugendsünde habe (ich war zu dem Zeitpunkt 15).

In den Bewerbungsunterlagen steht, dass falls ein Strafrechtliches Verfahren gegen mich anhängig war, ich dort die Angaben dazu machen soll.

Mit dem 24. Lebensjahr werden Eintragungen in das Erziehungsregister getilgt. Wie wäre das jetzt mit einer Bewerbung vor und nach dem 24. Lebensjahr? Würde es auffallen, wenn ich gar keine Angaben zu der Anzeige machen würde?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen