Guten Morgen,

ich habe eine wichtig Frage: Gilt 25 JArbSchG (also das Berufsverbot) auch, wenn man nach JGG eine Weisung, Verwarnung oder Ähnlichen (keine Jugendstrafe) erhalten hat? Weil diese nicht ins BZR, sondern nur in das Erziehungsregister aufgenommen werden.
Vielen Dank und liebe Grüße