Schaut die Polizei ins Zentralregister oder ins Erziehungsregister?
Die Frage steht in der Überschrift. Wenn man sich bei der Polizei bewirbt, wird, aufgrund der Feststellung der Charakrereignung, Einsicht in eines der Register genommen. Vor einem Monat bin ich 25 Jahre alt geworden und ich weiß, dass mit Vollendung des 24. Lebensjahres, die Einträge aus dem Erziehungsregister gelöscht werden.
Kann ich nun mit Optimismus in die Bewerbung gehen oder muss ich wiedereinmal mit Gegenwind rechnen, da nicht nur ins Erziehungsregister, sondern in andere Register geschaut werden?
4 Antworten
Es gibt noch das, was bei der Polizei über dich gespeichert ist!
Ausserdem musst du ja eh wahrheitsgemâss angeben, welche Verfahren du schon hattest! Kommt später raus, dass du da gelogen hast, kannst du sogar den Bemtenstatus verlieren...
Sofern also eine entsprechende Belehrung seitens der Einstellungsbehörde erfolgt, dürften Sie das Privileg aus § 53 BZRG: Offenbarungspflicht bei Verurteilungen nicht in Anspruch nehmen.
Also alles angeben, egal ob gelöscht oder nicht!
Man unterzeichnet mit der Bewerbung sein Einverständnis, dass die Polizei in alle Stufen des Registers schauen darf.
Die Polizei schaut in alle relevanten Dateien und Register. Darüber hinaus wirst du zu deiner möglichen kriminellen Vorgeschichte befragt. Ganz sicher nehmen sie Einblick ins BZR, schon allein deshalb, weil in anderen Registern oder Zeugnissen nicht alle Verurteilungen angezeigt oder nicht mehr angezeigt werden.
oder muss ich wiedereinmal mit Gegenwind rechnen,
Unverständlich, dass die Polizei niemanden will, der mehrfach Straftaten begangen hat?
Bei uns wurde/wird sowohl in das eine als auch in das andere geschaut. Außerdem werden die Person zum Teil Polas überprüft.
Hat hier gerade nichts mit der Unverständlichkeit meinerseits zu tun.. bei der Frage geht es um die Register an sich.