Müssen Mieter aufgrund Entscheidungen und Anschaffungen ohne vorherige Inkenntnissetzung seitens Vermieter die Betriebs-Nebenkosten tragen?
Hallo,
vom Eigentümer wurde eine zu seinem Vorteil notwendige Wasserreinigungsanlage installiert, bezüglich der Anschaffung zwar "gejammert", nicht aber informiert über evtl. Betriebskosten und in welcher Höhe. Ähnliche absurde Über-Andere-Hinweg-Entscheidungen gab es mehrfach in den letzten Jahren.
* Ist dieser Hintenherum-Ablauf ohne Zustimmung/ Inkenntnissetzung zulässig?
* Dürfen Betriebskosten einer Entkalkungsanlage generell umgelegt werden, wenn diese angeschafft wurde, damit sich die Wasserrohre nicht gefährlich verdichten, weil viele Eigentümerwohnungen der WEG nicht oder seltenst aktiv genutzt werden, was sicherlich am meisten dazu beiträgt, dass Leitungen verkalken, lt. Fachmann. Thema auch Mentalität und Moral.
* Ging es zusätzliche Informationen und Tipps?
Danke den Fachkundigen für eure Bemühungen. Vielleicht mit kurzer Information zur Tätigkeit/ Beruf.