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Sollte ich den Jobcenter eine Lüge gestehen?

Hallo zusammen, vor drei Tagen habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Da mir Freunde bereits gesagt haben, dass man große Schwierigkeiten bekommt, wenn eine Person einer Partnerschaft Geld beziehen will, der andere aber Unterstützung leisten könnte, habe ich in der Anlage VE angegeben, dass wir nur Mitbewohner seien und ich einen anderen Partner habe. Sollte das jobcenter nun einen Hausbesuch vornehmen, würde sofort festgestellt werden, dass es sich hier nicht um die angegebene WG handelt. Mein Freund und ich sind vor drei Jahren als Studenten in die WG gezogen. Im ersten Jahr hat sich daraus eine Beziehung entwickelt und wir haben die Wohnung zu einer gemeinsamen Wohnung umgestellt. Nach dem Studium bin ich arbeitslos und er hat einen job gefunden. Wir sind jedoch noch jung und alles andere als eheähnlich. Wir haben ein gemeinsames Konto für die Wohnung, wirtschaften aber in eigene Töpf. Im sStudium wurde ich von meinen Eltern unterstützt. Nun können sie mich nicht mehr finanzieren. Aber wieso sollte mein freund mich nun auf einmal finanzieren, wenn wir das davor auch nicht getan haben, geschweige denn wollten! Würdet ihr mir empfehlen, die falschangabe sofort zu gestehen, bevor der Antrag überhaupt in Bearbeitung geht (ich muss noch Unterlagen nachreichen, weshalb der Antrag vermutlich erst Ende des Monats bearbeitet wird). Was passiert, wenn das jobcenter rausfindet, dass ich gelogen habe? Wird dann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet?

Arbeitslosengeld, eheähnliche Gemeinschaft, Jobcenter, lügen
Räumliche Trennung bei eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind

Hallo,

ich bin seit über zwei Jahrzehnten mit meiner Partnerin zusammen. Seit ca. 15 Jahren haben wir eine gemeinsame Wohnung in Ihrem Elternhaus. Zúr Wohngemeinschaft gehört unsere 10-jährige Tochter. Aus persönlichen Gründen bin ich vor wenigen Tagen ausgezogen und bei einem Freund untergekommen, und kann mich nun um eine neue Wohnung bemühen.. Dies geschah nicht Hals über Kopf sondern hat sich lange vorher angebahnt, bis ich die Situation nicht mehr ertragen konnte. Nun mache ich mir natürlich Gedanken wie und in welcher Reihenfolge welche wichtigen Dinge zu klären sind und möchte natürlich weiterhin meiner Verantwortung als Vater gerecht werden, aber auch die Rechte eines Vaters in Anspruch nehmen. Ich hoffe Ihr könnt mir nützliche Tipps geben. Im folgenden werde ich Euch einige Eckdaten auflisten.

Wir sind beide berufstätig (Frau: halbtags) und haben eigene Konten. Es gibt ein geteiltes Sorgerecht und das Kind soll bei der Mutter leben. Bisher habe ich ca 350,- € monatliches Haushaltsgeld an sie überwiesen, Die Betriebskosten haben wir uns geteilt. Zudem übernehme ich das Schulgeld für das Kind und zahle monatlich auf das Sparkonto des Kindes einen gerimngen Betrag ein, was auch so bleiben soll. Ich möchte zunächst erst einmal eine Wohnung finden bevor ich mich bei den Behörden ummelden kann. Wenn ich dann einen neuen Wohnsitz habe möchte ich mich darum bemühen, Regelungen für den Umgang mit dem gemeinsamen Kind (Besuchszeiten, etc.) zu finden. Generell strebe ich unter uns eine Einigung an. Geht das überhaupt alles so oder müssen irgendwelche rechtlichen Ding, evtl. schon jetzt, geklärt werden???

Sorgerecht, eheähnliche Gemeinschaft, Familienrecht, Trennung
Wie versteuere ich den Unterhalt in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014- danach haben wir von meinem ALG1 "gelebt"), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Soweit so gut!

Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

  1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

  2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)

Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

Steuern, eheähnliche Gemeinschaft, Unterhalt, Steuererklärung, Bedarfsgemeinschaft, Est
Wie kann Hilfe bekommen?

Hallo ,

Meine Frage ist , ich bin alleinerziehende Mutter 29 Jahre alt mein Sohn ist 2 Jahre alt.

Ich beziehe Zwecks meiner Psyischen Behinderung von 50 gdb weiterhin Kindergeld von 204 Euro monatlich.

Dazu bekomme ich noch den Unterhaltsvorschuss von 170 Euro und das Kindergeld meines Sohnes. Davon gehen 200 Euro für Krankenversicherung ab die ich derzeit selber tragen muss und das Kitaessensgeld von 61euro.

Ich bin seit längerer Zeit in einer Beziehung der nicht leiblicher Vater des Kindes ist.

Er hat vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft in der ich mietfrei mit wohnen darf. Ich bezahle lediglich mal wenn es geht essensgeld dazu .

Er arbeitet vollzeit und verdient brutto um die 3600 Euro. Bezahlt aber auch Auto, Nebenkosten, Strom den Kredit etc.

Wir waren schonmal bei einer Beratung die allerdings sagte uns das wir als eheähnliche Gemeinschaft zählen und ich kein Geld vom jobcenter oder Sozialamt bekommen würde da mein Partner zuviel verdient.

Er muss sozusagen für mich und meinem Sohn mit aufkommen.

Ich finde das ein schwieriges Thema .

Gibt es keine ünterstützungsmöglichkeiten für mich und meinen Sohn?

Ich meine ich bin ja dadurch nicht vom sozialamt etc abhängig und koste denen ja auch kein geld aber das man null hilfe bekommt ist merkwürdig.

Würde er mir einen Untermietvertrag machen müsste das Amt wieder komplett für mich aufkommen oder wenn ich mir eine eigne Wohnung suche . Das kostet denen doch mehr Geld als z.b wenigstens meine Krankenkassenkosten zu unterstützen.

Ich weiß nicht weiter ,habt ihr vielleicht Erfahrungen gemacht? Oder kennt ihr noch unterstützungsmöglichkeiten.?

Schule, Recht, eheähnliche Gemeinschaft, ALG II, alleinerziehende Mutter, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen