Wie kann Hilfe bekommen?

8 Antworten

Ohne Kind wäre das ganze zumindest vorübergehend einfacher, wenn ihr noch nicht länger als 1 Jahr zusammenleben würdet, denn dann dürfte das Jobcenter im Regelfall noch nicht von einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ausgehen, dann würde auch sein Einkommen und Vermögen keine Rolle spielen.

Da hier aber ein kleines Kind im Spiel ist, auch wenn es nicht das leibliche ist, geht das Jobcenter gleich von einer BG - aus, denn es wird sich ja bei so einem kleinen Kind nicht vermeiden lassen das auch er über Umwege Einfluss auf die Erziehung des Kindes hat und es ggf. auch verpflegt und versorgt und das ist dann ein Problem.

Aber selbst wenn es das Kind nicht geben würde, ginge das Jobcenter gleich von einer BG - aus, weil Du hier Mietfrei bei ihm wohnst, er dich also freiwillig auf gewissen Art finanziell unterstützt.

Könnt es ggf. einmal mit Wohngeld bzw. in seinem Fall mit Lastenzuschuss bei der Wohngeldbehörde versuchen und bei der Agentur für Arbeit mit Kinderzuschlag, da gibt es im Internet auch kostenlose Rechner, aber viel Hoffnung mache ich dir da in beiden Fällen nicht.

Was ist denn mit dem Kindsvater, warum zahlt der denn nicht zumindest den Mindestunterhalt fürs Kind, ist der krank und kann nicht arbeiten ?

Denn dann stünde dir laut Düsseldorfer Tabelle für 1 Kind von 0 - 5 Jahren bei bis zu 1900 € Netto ein Unterhalt von derzeit 393 € zu, abzüglich hälftiges Kindergeld von 109,50 € ( derzeit 219 € ) ein Zahlbetrag von 283,50 € zu, im Gegensatz zu den derzeit 174 € Unterhaltsvorschuss für 1 Kind von 0 - 5 Jahren, dann hättet ihr auch schon etwas über 100 € mehr zur Verfügung.


AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 09:54

Hallo, :)

Der Kindsvater zahlt nichts weil er nicht arbeiten geht und kein Deutsch kann etc. Er kümmert sich null um den kleinen

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isomatte  15.06.2021, 10:54
@AODLK

Schon einmal beim Jugendamt eine Beistandschaft fürs Kind beantragt ?

Denn die sollte sich dann im Normalfall um die Belange des / der Kinder kümmern, also eigentlich dafür sorgen, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil auch seinen Verpflichtungen nachkommt.

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AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 12:13
@isomatte

Ja haben wir der regelmäßig prüft, nur wo nix ist gibt's nix

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isomatte  15.06.2021, 12:55
@AODLK

Das ist mir schon klar, nur gibt es Mittel und Wege um gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen durchzusetzen.

Es sei denn man wäre nicht arbeitsfähig.

Denn bei minderjährigen Kindern besteht sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Man ist also verpflichtet dafür zu sorgen, dass man zumindest den Mindestunterhalt zahlen kann.

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§ 7 Abs 3a Nr 3 SGB 2 ist da gegen dich.

Ihr lebt gemeinsam in einem Haushalt und versorgt dort außerdem ein (dein) Kind. Damit bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und die wird nun mal bei sozialen Leistungen zugrunde gelegt.

Du kannst versuchen, ob ihr ev Kinderzuschlag bekommt...den kannst du bei der Familienkasse online beantragen. Du wirst dann angeschrieben was alles an unterlagen einzureichen ist und dann rechnen die das aus, ob dir was zusteht.


AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 09:34

Hallo, Danke für deine Antwort.

Das habe ich mit dem KiZ lotsen ausprobiert. Laut dem bin ich unter dem mindestsatz als Verpflegung.

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Dea2019  15.06.2021, 09:35
@AODLK

Du musst da auch das Einkommen des Partners mit angeben! Als Bedarfsgemeinschaft beträgt euer Mindesteinkommen 900€ brutto/mtl...und das hast du zusammen mit dem Freund locker!

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AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 09:48
@AODLK

Kizuschlag steht uns nicht zu :(

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Tamina414  15.06.2021, 09:57
@AODLK

Das wäre ja noch schöner! Du kriegst doch schon genug Geld in den Hintern geschoben!

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AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 09:58
@Tamina414

Wie wäre es mal mit konstruktiver Kritik.

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AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 09:59
@AODLK

In Folgedessen bekomme ich das was jeder Mutter zu steht.

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Tamina414  15.06.2021, 10:00
@AODLK

Sorry, aber Leute, die einfach ohne Sinn und Verstand Kinder bekommen und dann auch noch die Hände aufhalten und nur finanzielle Unterstützung haben wollen, regen mich einfach auf! Versetz dich doch mal in die Lage von arbeitenden Menschen!

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AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 10:04
@Tamina414

Das verstehe ich zu 100% und aufregen kannst du dich gern auch. Aber falls du es nicht mitgekriegt hast war ich vor 2 Jahren noch arbeiten ich war jetzt in elternzeit. Und bin bis zum 2 Geburtstag bei meinem Kind geblieben um es aufwachsen zu sehen, jetzt geht er in die kita was ich übrigens auch bezahle. Ich frage nach möglicher Hilfe da ich erst wieder arbeiten gehen kann ab dem 1.7 und durch meine Erkrankung die erst durch die Entstehung von meinem Kind gekommen ist. (Übergriff) derzeit nicht den 1. Allgemeinem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe sondern in einer wfbm anfangen kann um mich auf die Arbeit draußen vorbereiten zu können.

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AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 10:04
@AODLK

Und eine Abtreibung kam niemals in Frage, er hat ja alles was er braucht und ich stecke alles zurück für ihn .

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Euch steht nichts zu. Du wirst arbeiten gehen müssen. Sorry, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie man ein Kind bekommen kann, ohne vernünftig arbeiten gehen zu können. Warum tut man sowas? Kinder kosten Geld und man will doch normalerweise als gutes Beispiel für das Kind voran gehen.


AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 09:49

Das ist OT dazu gebe ich nichts preis.

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Tamina414  15.06.2021, 09:53
@AODLK

Du brauchst es mir auch gar nicht sagen. Kann mir schon einiges darüber denken.

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AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 09:55
@Tamina414

Denken ist gottseidank nicht wissen:)

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Du bekommst 219,00€ Kindergeld, also 180,00€ im Jahr mehr ab 01.01.2021.

Ausserdem 150,00€ Kinderbonus, der im Mai ds. J. zur Auszahlung gekommen ist.

Du kannst zusammen mit dem neuen Lebensgefährten einen Untermietvertrag abschließen und auf der Grundlage dann zusätzliche Leistungen beantragen, etwa Wohngeld oder Alg2.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Wenn Ihr beide länger als 1 Jahr zusammenlebt, gibt's leider kein ALG 2.

Falls noch kein Jahr lang, würdest Du zumindest während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens ALG 2 für Dich und für Dein Kind bekommen. Danach dann nicht mehr.

Unterhaltsvorschuß, Kindergeld für Dich und Kind würden angerechnet.

Überdies stellt sich bei Dir die Frage ob Du aufgrund der beschriebenen Behinderung überhaupt Anspruch auf ALG 2 hättest:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen


AODLK 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 10:12

Auf alg 2 habe ich derzeit keinen Anspruch. Bei mir wäre es derzeit noch Sozialamt bzw Grundsicherung.

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Agamemnon712  15.06.2021, 10:17
@AODLK

Antrag auf Sozialhilfe stellen und abwarten.

Vielleicht käme für Dich eine Mitgliedschaft in den Sozialverbänden VdK und SoVD in Frage. Dort kennt man sich aus mit Menschen, welche gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen.

Die Mitgliedschaft in den genannten Verbänden kostet m.W.n. mtl. je ca. 6 €. Ist also nicht so teuer.

Alternativ dazu vielleicht einen Termin machen bei einem Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

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