Ich habe vor 1 Jahr Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, bisher ratenfrei da ich in Elternzeit bin und kein Einkommen habe.

Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht, welche nun zu Ende sind und ich bald wieder in Teilzeit arbeite.

Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen, wir sind aber nicht verheiratet und haben getrennte Kasse/Konten. Solange es Elterngeld gab haben beide zu 50% z.b. Miete etc. gezahlt. Das 2. Jahr gab es kein Elterngeld mehr, somit zahlte der Vater alle Kosten ( zu diesem Zeitpunkt wurde PKH beantragt. ) Wenn ich nun dazu verdienen muss ich auch wieder 50% der Mietkosten tragen.

Meine Frage ist nun: kann das Gericht festlegen, das mein Lebendsgefährte bis zum 3. Geburtstag des Kindes summe X an mich Unterhalt zahlen müßte plus dann ja mein Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung?

Kann mir da irgendwer weiterhelfen?