Wenn eine eheähnlichen Gemeinschaft eine Mietwohnung gemeinsam bewohnt wird, für die auf dem Mietvertrag beide unterschrieben haben - aus der eheähnlichen Gemeinschaft ein Kind gezeugt wurde, für das die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und nun eine Trennung in Betracht gezogen wird, wem steht die Mietwohnung zu? Die Mutter hat ein Kind aus der ersten Beziehung mit in die eheähnliche Gemeinschaft gebracht und weiß jetzt nicht, ob sie die Wohnung im Falle einer Trennung verlassen muss. Wie würde der rechtliche Sachverhalt aussehen - wer müsste bei einer Trennung die Wohnung erlassen?