Heilpraktiker fordert Ausfallhonorar

Hallo alle zusammen,

also ich bin gerade etwas schockiert.

Aus persönlichen Gründen vereinbarte ich am 07.01.2013 telefonisch um 16:37 Uhr einen Termin bei einem Heilpraktiker/ Coach (private Praxis) für den nächsten Tag (sein Vorschlag) um genau 15:00 Uhr (also keine 24h später). Er schickte mir an meine E-Mail-Adresse noch eine Bestätigungsmail, auf die ich zwar auch reagieren sollte, es aber nicht tat. Es kam mir etwas dazwischen und ich schickte ihm gegen Mitternacht (also schon am Tag des Termins in der Früh) eine E-Mail, in der ich das Anliegen erklärte.

Und gegen 16:20 Uhr kam dann folgende Mail von ihm:

"Sehr geehrte Frau ***,

leider haben Sie den zwischen uns fest vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Ich hatte Ihnen auf Ihren Wunsch hin zeitnah einne Termin eingeräumt. Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden im voraus abgesagtr werden, kann ich nicht akzeptieren, da ich den Termin in der Regel nicht neu vergeben kann. Ich habe Sie in unserem Telefonat am 07.01., 16.37 Uhr, darüber informiert, dass ich eine Privatpraxis leite, darüber zeigten Sie sich in Kenntnis und sagten, dass Sie die Kosten der Behandlung privat übernehmen würden. Ihre Zusage des Termins in unserem Telefonat kommt einer vertraglichen Abmachung gleich. Als Anlage sende ich Ihnen daher die Rechnung für das Ausfallhonorar.

Solten Sie meiner Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Ich weise darauf hin, dass dadurch weitere Kosten auf Sie zukommen.

Freundliche Grüße"

Um einen Termin am nächsten Tag habe ich nie gebeten. Muss ich das Ausfallhonorar zahlen?? Oder kann ich das ignorieren? Hat jemand Ähnliches erlebt??

Besten Dank

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Heilpraktiker, Ausfallhonorar
Termin bei Psychologe binnen 48 Stunden absagen (Moped - Kolbenfresser)?

Ich hätte vorletzte Woche einen Termin bei meinem Psychologen gehabt.

Auf dem Weg dorthin hatte sich mein Moped verabschiedet (Kolbenfresser).

Nun hatte ich noch kurz vor dem Termin (ca. 30 Minuten) noch bei meinem Psychologen angerufen und auf seinem Anrufbeantworter erklärt das ich keine Chance habe zu kommen.

Mein Psychotherapeut beruft sich nun darauf, das ich zu Anfang der Sitzungen einen Vertrag unterschrieben hatte, das ich eine Frist von 48 Stunden einhalten sollte, um Termine abzusagen und fordert nun sein Ausfallhonorar ein.

Sein Zitat:"Das tut mir ja leid für sie, das sie die Umstände hatten mit Ihrem Moped. Dumm gelaufen für sie."

Ich hatte ihn höflich drum gebeten, das er sein Honorar doch bitte gegenüber meiner Krankenkasse ganz normal einforern möchte, so als wäre ich regulär bei Ihm gewesen.

Aber dies tut er nicht. Dies wäre nicht rechtens.

Meine Frage geht nun dahin: Habe ich irgendwie die Möglichkeit gegenüber meinem Psychotherapeuten unentgeldlich wieder rauszukommen, mit dem Argument, das der Kolbenfresser meines Mopeds höhere Gewalt war? (Beweisen kann ich das gegenüber meinem Therapeuten nicht! Ein Freund von mir hatte mir mein Moped wieder repariert.

Mit meinem Psychotherapeuten werde ich vermutlich nicht mehr (das hatte ich jetzt 2-mal telefonisch getan) reden können, das er mir sein Ausfallhonorar erlässt. Falls es zu einem Streit kommen würde, so wäre ich kommende Woche das letzte mal in seiner Praxis.

Hinweis: Vor ca. 10 Jahren war ich mal bei einer Psychotherapeutin (anderer Wohnort). Dort war es nicht so verbissen, was Termine angeht. Eine Terminabsage ein Tag vorher (wegen Krankheit) war absolut kein Problem. Und ich denke mal, bei einem vergleichbaren Fall wie diesen, so hätte sie mir ebenfalls keine Probleme gemacht, wie nun mein heutier Psychotherapeut.

P.S. Dadurch, das ich nur die Grundsicherung habe, so könnte ich mir es nicht leisten, sein Ausfallhonorar zu bezahlen.

Psychotherapeut, Ausfallhonorar
Ausfallhonorar Psychotherapie?

Hallo meine Lieben, Ich hab da ein kleines Problem: Ich habe grade mit einer Therapie angefangen, nur leider musste ich die für heute angesetzte Stunde absagen, da ich ein Baby zuhause habe, und das den ganzen Morgen ab ca. 6:00 Uhr in der früh nahezu ohne Unterbrechung gebrüllt hat, ohne, dass ich es beruhigt bekommen habe. Also habe ich bei der Therapeutin angerufen, es ging aber nur der AB ran, auf dem ich ihr selbstverständlich den Sachverhalt erklärt und die Sitzung abgesagt habe. Sie rief mich allerdings dann zum Zeitpunkt des eigentlichen Termins an und meinte, sie würde auf mich warten, und sie hätte den AB nicht abgehört. Daraufhin habe ich ihr alles nochmal erklärt, und sie meinte es wäre kein Problem, aber ich müsse trotzdem das Ausfallhonorar zahlen. Da war ich erstmal sehr baff, da ich davon vorher nichts gehört hatte. Also hab ich in den Therapievertrag geschaut, und da stand, dass bei einer nicht fristgerechten Absage (48 Stunden im Vorraus) ein Ausfallhonorar zu zahlen habe. Nun mein Problem: ich kann das nicht zahlen, und außerdem finde ich es sehr fragwürdig, da ich ja schlecht 2 Tage vor einem Termin wissen kann, ob ich oder das Baby irgendetwas haben, weshalb ich nicht zur Therapie kann... Sie weiß, dass ich alleinerziehend bin, und das Baby nicht bei jemandem anders lassen kann, da ich noch stille. Gibt es da eine Möglichkeit bzw. Rechtsgrundlage, mit der ich um die, meiner Meinung nach ungerechtfertigten, Zahlung herumkomme? Danke schonmal für eure Antworten :)

Psychotherapie, Ausfallhonorar