Hallo meine Lieben, Ich hab da ein kleines Problem: Ich habe grade mit einer Therapie angefangen, nur leider musste ich die für heute angesetzte Stunde absagen, da ich ein Baby zuhause habe, und das den ganzen Morgen ab ca. 6:00 Uhr in der früh nahezu ohne Unterbrechung gebrüllt hat, ohne, dass ich es beruhigt bekommen habe. Also habe ich bei der Therapeutin angerufen, es ging aber nur der AB ran, auf dem ich ihr selbstverständlich den Sachverhalt erklärt und die Sitzung abgesagt habe. Sie rief mich allerdings dann zum Zeitpunkt des eigentlichen Termins an und meinte, sie würde auf mich warten, und sie hätte den AB nicht abgehört. Daraufhin habe ich ihr alles nochmal erklärt, und sie meinte es wäre kein Problem, aber ich müsse trotzdem das Ausfallhonorar zahlen. Da war ich erstmal sehr baff, da ich davon vorher nichts gehört hatte. Also hab ich in den Therapievertrag geschaut, und da stand, dass bei einer nicht fristgerechten Absage (48 Stunden im Vorraus) ein Ausfallhonorar zu zahlen habe. Nun mein Problem: ich kann das nicht zahlen, und außerdem finde ich es sehr fragwürdig, da ich ja schlecht 2 Tage vor einem Termin wissen kann, ob ich oder das Baby irgendetwas haben, weshalb ich nicht zur Therapie kann... Sie weiß, dass ich alleinerziehend bin, und das Baby nicht bei jemandem anders lassen kann, da ich noch stille. Gibt es da eine Möglichkeit bzw. Rechtsgrundlage, mit der ich um die, meiner Meinung nach ungerechtfertigten, Zahlung herumkomme? Danke schonmal für eure Antworten :)