Zweitwohnsitz irgendwo nachweisbar?

1 Antwort

  1. Nur der Hauptwohnsitz kommt in den Perso
  2. Einen Zweitwohnsitz in Deutschland hast du, wenn du dich in der Gemeinde deines 2. Wohnsitzes anmeldest. Um das zu können, musst du einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis vorlegen. Nach Anmeldung bist du selbstverständlich bei dem Einwohnermeldeamt, welcher für deinen Hsuotwohnsitz zuständig ist, mit beiden Wohnorten registriert.
  3. Ob du auf Rechnung zu deinem Zweitwohnsitz bestellen kannst, kommt auf den Versandhandel an. Einige möchten das bei der ersten Bestellung zum neuen Wohnort nur mit Nachnahme oder Kreditkarte.
  4. Ich vermute, dass du aus irgend welchen Gründen nicht mehr beliefert wirst, und du suchst jetzt einen Ausweg.

PissedOfGengar  29.10.2019, 08:35

Kleine Anmerkung zu 2. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis genügen schon seit dem 01.11.2015 nicht mehr für die Anmeldung eines Wohnsitzes.

Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes ist nach § 19 Absatz 1 eine sog. Wohnungsgberbescheinigung notwendig, die der Vermieter bzw. Wohnungegeber/Eigentümer für dich ausstellt. Ist man selbst Eigentümer der Wohnung stellt man eine solche Bescheinigung für sich selbst aus.

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DaKo91 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 11:07
@PissedOfGengar

Lieben Dank für deine Antwort. Das geb ich der Meldebehörde, das weiß ich :-). Danke

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DaKo91 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 17:52

Vielen Dank für deine Antwort. Deine Vermutung ist falsch - dies war nur eine Frage am Rande, da ich sonst auf Rechnung jedes mal zum Hauptwohnsitz fahren müsste. I.d.r. bestelle ich allerdings per Sofort ;-). Mir war nur nicht ganz schlüssig, wie man nen Zweitwohnsitz nachweisen kann. Wüsste jetzt allerdings auch nicht, wann das von Bedeutung wäre. Zu meiner vorherigen Frage hast du zufällig auch Wissen? LG

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wiki01  28.10.2019, 19:01
@DaKo91
Zu meiner vorherigen Frage hast du zufällig auch Wissen?

Leider nein, denn früher hatte ich einen Steuerberater, und heute brauche ich keinen mehr. Ich würde das wohl genau so gesplittet angeben, wenn es jemandem auffällt, kannst du immer noch einen Nachweis erbringen. Den Vorschlag eines Antworters, dich nicht mit Zweitwohnsitz anzumelden, würde ich nicht weiter verfolgen.

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DaKo91 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 11:06
@wiki01

Super. Ganz lieben Dank dir. Den Vorschlag ignoriere ich auch ;-)

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