Frage zum Wohnsitz?
Hallo,
Ich befinde mich zur Zeit im EU Ausland und habe auch schon bereits einen Vollzeitjob erhalten. Mein Hauptsitz befindet sich zur Zeit noch in Deutschland und ich habe bereits eine Mietwohnung hier im EU Ausland, besser gesagt, ich wohne zur Zeit bei meiner Freundin, bin also offiziell noch nicht eingetragen im EU Ausland. Ich frage mich nun, ob es Sinn macht, einen Zweitwohnsitz hier im EU Ausland zu machen oder meinen Hauptwohnsitz in Deutschland komplett abzulegen und ihn hier ins Ausland zu verlegen. Ich bin 22 Jahre alt und studiere auf Teilzeit an einer deutschen Hochschule. Außerdem kriege ich noch Kindergeld.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei dieser Angelegenheit helfen könnte und bedanke mich im Voraus.
1 Antwort
Das Bundesmeldegesetz (BMG) verwendet den Begriff "Wohnsitz" überhaupt nicht. Hat demnach eine Person ihren Lebensmittelpunkt im Ausland und eine weitere Wohnung in Deutschland, ist diese nach deutschem Melderecht weder "Hauptwohnsitz", noch "Nebenwohnsitz", sondern einfach eine bezogene "Wohnung". Allerdings sind einige Meldeämter der Ansicht, dass man sich abmelden muss, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland ist. Das steht so auch in der Kommentarliteratur Spörl/Sinock/Gombert/Koller, Melde-, Pass- und Ausweisrecht, § 17. Nach dieser Rechtsansicht gilt man mit ausländischem Lebensmittelpunkt als "ausgezogen", auch wenn man noch eine Wohnung im Inland beibehält Quelle
Ich befinde mich zur Zeit im EU Ausland und habe auch schon bereits einen Vollzeitjob erhalten.
Du lebst im Ausland, dort ist dein Lebensmittel Punkt. In Deutschland hast du nichts außer vielleicht einer Wohnung.
Teilzeit an einer deutschen Hochschule. Außerdem kriege ich noch Kindergeld.
Vollzeit arbeiten und Teilzeit studieren, wie geht das?
Das Kindergeld bekommen deine Eltern, die wahrscheinlich in Deutschland leben. Wenn du Vollzeit arbeitest, dann gibt es kein Kindergeld mehr. Weder im Ausland noch im Inland.
Das Kindergeld bekommen deine Eltern.
Diese müssen im Inland leben, um berechtigt zu sein das KG zu beziehen.
Vollzeit arbeiten und Teilzeit studieren, nennt sich IU Internationale Hochschule.
„Ja. Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Es kommt auch nicht darauf an, wieviel Ihr Kind verdient.“ - familienportal.de
Jetzt bin ich etwas verwirrt.