Zwei Krankschreibungen für einen Tag von verschiedenen Ärzten?

2 Antworten

Das ist kein Problem solange die Krankschreibung von Arzt B nahtlos an die erste anschließt. Unterschiedliche Diagnosen sind möglich. Arbeitgeber und Krankenkasse erhalten die Meldungen automatisch.

nein, aber jeder arbeitgeber wird hellhörig. ärzte müssen ihren patienten glauben und sind nicht für die sog. "gefälligkeits-attest" verantwortlich, wenn jemand dem arzt symptome vorgauckelt, die nicht zweifelsfrei von ihm diagnostiziert werden können, z.b. starke kopfschmerzen.

die gefahr besteht, dass der arbeitgeber die EFZ verweigert und den angeblich kranken über die krankenkasse zum vertrauensärztlichen dienst schickt. dort kann man keinem arzt märchen erzählen, wenn man "blau machen" möchte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 35 Berufsjahre Personalwesen