Zwei Kleinunternehmen mit Kleinunternehmerregelung?

3 Antworten

Meine Frage ist kann ich trotzdem weiterhin von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen?

Ja sofern die Grenze eingehalten wird.

Oder spielt es keine Rolle ob man Dienstleistung anbietet oder Produkte zum Verkauf.?

Entscheidend ist die Höhe der Umsätze für beide Betriebe zusammen addiert.

Ob man jetzt Lieferungen ausführt oder sonstige Leistungen anbietet, ist dabei egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Du wirst dein Gewerbe wohl als Einzelunternehmen betreiben. Dann gibt es keinen Unterschied zwischen dir und dem Unternehmen. Und damit sind alle deine Unternehmungen ein Unternehmen, nämlich DU ! Damit kannst du die Kleinunternehmerreglung auch nur einmal nutzen, nämlich für dich. Und dich gibt es nur einmal....


kegus  24.07.2024, 20:42

zur Klarstellung: ein Einzelunternehmer kann mehrere Gewerbebetriebe sowie dazu noch selbständige/freiberufliche Tätigkeit haben und ggf. eine ustpflichtige Vermietung - im Sinne der Umsatzsteuer ist das alles zusammen 1 Unternehmen

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kegus  24.07.2024, 20:45
@Geochelone

Wie meinst Du das? Ich bezog den Begriff "Unternehmen" hierbei auf das UStG.

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Du kannst nur ein Unternehmer haben als Einzelunternehmer, und dabei spielt es keine Rolle, was du machst.


Kapla645 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:45

Ich darf doch rein gesetzlich gesehen mehrere kleinunternehmen haben?

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PatrickLassan  24.07.2024, 11:47
@Kapla645

Die Kleimunternehmeregelung ist eine Regelung aus § 19 Umsatzsteuergesetz, und umsatzsteuerlich kannst du als Unternehmer nur ein Unternehmen haben.

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kegus  24.07.2024, 20:44
@Kapla645

nein und auf das "dürfen" kommt es hier gar nicht an, weil es im Sinne der Umsatzsteuer nur ein einziges Unternehmen je Rechtsform gibt - der Einzelunternehmer hat nur ein einziges (USt-)Unternehmen, egal wie viele Gewerbe und sonstige Tätigkeiten er betreibt

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