Dienen SMS-Nachrichten als Beweis?

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Beweis wofür? Leider hat er Recht - es geht Dich nichts an, wo sich das Kind aufhält und mit wem es Kontakt hat, wenn es bei ihm ist. Genau so wenig, wie es IHN etwas angeht, mit wem das Kind Kontakt hat und wo es sich aufhält, wenn es bei DIR ist.

In Zivilerechts- - oder wie hier Familienrechtsverfahren - ist die Beweiskraft von SMS immer etwas dünne, weil sie sich fälschen lassen. Grundsätzlich sind SMS aber schon geeignet, eine Behauptung in einem Verfahren zu stützen.


mazottel 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 23:48

Ich weiß nicht,ob es eine Rolle spielt,aber ich habe das alleinige Sorge.- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.Ich denke also schon,das ich wissen sollte,wo mein Ex wohnt,falls was ist.Ich kann dann nicht reagieren oder im Notfall meinen Sohn abholen.Er weiß schließlich auch,wo ich wohne,sonst könnte er wohl kaum unseren Sohn abholen und zurückbringen.

skyfly71  03.09.2012, 07:26
@mazottel

Doch, seine Adresse solltest Du dann schoooon kennen :-) Es ist allerdings egal, wer das Sorgerecht hat. Sorge- und Umgangsrecht haben schlicht nix miteinander zu tun.

mazottel 
Beitragsersteller
 03.09.2012, 09:17
@skyfly71

Das die beiden Sachen nix miteinander zu tun haben,weiß ich.Außerdem hat nicht ER das Recht,unseren Sohn zu sehen,sondern unser Sohn hat das Recht ihn zu sehen.Man muss immer zum Wohle des Kindes denken ;)

Hallo mazottel,

was dein Ex da veranstaltet ist absolut kindisch! Warum darfst du denn nicht wissen wo er wohnt? Habt ihr 2 einen Gerichtsbeschluß über den Umgang? Wenn nicht kannst du ihm den Umgang verweigern, solche Spielchen sind als Vater nicht angebracht. Er kann zwar während seiner Umgangszeit machen was er will bzw.mit dem Kind hinfahren wo er will solange es nicht das Kindeswohl gefährdet, aber seine Adresse sollte dir schon bekannt sein falls mal etwas ist und du dein Kind abholen musst. Eine SMS ist rechtlich gesehen kein echtes Beweismittel, da man das manipulieren kann, aber für das JA dürfte sie reichen.


mazottel 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 23:57

Es gibt keinen Beschluß,er gilt immer noch als Wohnungslos,also unauffindbar.Das ist der letzte Stand meiner Informtionen vom April.Mein Ex hat wohl Angst,das ich seine Adresse an das Ordnungsamt weitergebe,da er noch offene Rechnungen hat.Das wird sein Grund sein.Er muss aber irgendeine Postadresse haben,sonst könnte er sich ja um viele Sachen nicht kümmern.Außerdem Lebt er mit seiner neuen Freundin schon sehr lange zusammen.Das dürfte das Jugendamt auch wohl noch nicht wissen.

PrinzessinBrain  03.09.2012, 07:51
@mazottel

Wenn es keinen gerichtlichen Beschluß gibt kannst du den Umgang sofort abbrechen. Wenn er Umgang möchte muss er vor Gericht gehen und das wird er wohl kaum tun wenn es um ihn so steht wie du es schreibst. Ob er mit seiner freundin zusammen wohnt und wie lange interessiert das Jugendamt nicht und ist auch für den Umgang unwichtig. Es hat auch keinen Einfluß auf die Höhe der Unterhaltszahlungen o.Ä. Oder wie meinst du das?

mazottel 
Beitragsersteller
 03.09.2012, 09:21
@PrinzessinBrain

Es steht tatsächlich so um ihn und sie mischt sich auch ganz offensichtlich ordentlich mit ein.Ja,so in der Richtung hatte ich gedacht.Danke für die Info.

Ich bin mir nicht sicher, ob die auch zu den Beweisen, wie Audio-Visuelle-Beweise, zählen, die man leicht fälschen kann. Ruf doch mal beim Jugendamt an, und frag nach!


mazottel 
Beitragsersteller
 03.09.2012, 00:00

das werde ich wohl müssen und danke