Was tun, wenn die Frau unbekannt verzogen ist und sich nicht umgemeldet hat?
Die Frau ist ausgezogen, Adresse unbekannt und lässt den Sohn beim Vater zurück. Sie hat sich nicht abgemeldet, was sollte man tun?
Vielen Dank für Antworten
5 Antworten
In dem Fall kann sich der Vater ans Jugendamt wenden. Je nachdem was das Ziel wäre? Alleinige Sorgerecht? Unterhalt? All das ist über das Jugendamt möglich.
Danke wegen Sorgerecht, wenn irgendwas mit Zustimmen von beide Eltern, dann ist die Mutter unauffindbar
Da kann man gar nichts tun, außer den Sohn allein goß zu ziehen.
Ich würde den Vater erstmal fragen, warum die Frau sich wohl aus dem Staub gemacht hat? Grundlos ist sie wohl nicht abgehauen...
Zweitens muss man sich heutzutage beim Amt nicht mehr abmelden, sondern am neuen Wohnort anmelden - die neue Adresse wird dann ans Einwohnermeldeamt des vorherigen Wohnsitzes gemeldet.
Wenn der nunmehr alleinerziehende Vater überfordert ist, kann er sich ans Jugendamt wenden, sofern der Sohn minderjährig ist. Die Mutter wäre in dem Fall ja auch unterhaltspflichtig...
Tja, daran kann sie keiner hindern, aber sie wird dann für ihr Kind Unterhalt zahlen müssen... Wenn sie sich nicht umgemeldet hat, kann man das bei der Polizei anzeigen - das ist eine Ordnungswidrigkeit. Und wenn sie sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen will, kann sie polizeilich gesucht werden.
Kluge Frau. Die ist untergetaucht und möglicherweise gar nicht mehr in Deutschland. Da kannst du gar nichts machen, außer selbst die Verantwortung für die Erziehung zu übernehmen.
Das Einwohnermelderecht in dieser Form gibt es m.W. nur in Deutschland.
Wenn die Frau ins Ausland geht, wird es nicht leicht , sie ausfindig zu machen. Sowas hört man sonst öfter von Vätern.
Frau hat neue Freund, und will mit dem Freund leben ohne Kind, umgemeldet hat sie auch nicht