Zusammenleben von Nichtverheirateten (katholisch)?
Es ist ja eine Sünde für die beiden Verliebten, wenn man zusammen in einer Wohnung lebt, aber nicht verheiratet ist. Aber wie ist das für den Vermieter: Ist es für den Vermieter auch eine Sünde, wenn er an Verliebte ohne Trauschein vermietet?
6 Antworten
Da muss man Aspekte sehen:
Wenn sich ein katholischer Vermieter der Sünden fürchtet, wird er vielleicht diese Sünde nicht unterstützen, aber das Paar wird schon bald einen anderen Vermieter finden, dem das egal ist. Er gewinnt also durch seine Verweigerung nichts. Er kann damit keine Seele retten.
Es kann sich eine Einzelperson um eine Wohnung bewerben und kurz nach seinem Einzug zieht auch seine unverheiratete Lebensgefährtin hinzu. Für den Vermieter ergibt das keinen Kündigungsgrund.
In der Selbstauskunft kann der Vermieter zwar nach dem Familienstand fragen und normalerweise auch erfahren, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, aber den Trauschein wird er nicht verlangen können. Das geht dann doch etwas zu weit. Insofern kann er auch gar nichts gegen Falschinformation machen, zumal Verheiratete schon lange nicht mehr den gleichen Familiennamen führen müssen.
Wenn ein Paar, das vollkommen atheistisch ist, also keiner Religionsgemeinschaft angehört oder es gehört einer Konfession oder Religion an, in der das unverheiratete Zusammenleben kein Problem ist, kann sich der Vermieter doch auch nicht versündigen. Solche Paare können ganz oder teilweise einen Migrationshintergrund haben und somit auch aus einer völlig anderen Kultur stammen, die mit der katholischen Religion gar nichts am Hut hat.
Deshalb stellt sich die Frage, Sünde oder nicht, nur dem jeweiligen Paar aufgrund ihres eigenen, ganz individuellen Lebenshintergrundes.
Das stimmt doch überhaupt nicht.
Jeder kann zusätzliche Personen in die Wohnung mit aufnehmen, wenn sie zur Familie gehören oder wenn es sich um Lebensgefährten handelt. Wer hinzu zieht, meldet sich beim Einwohnermeldeamt an und ist dann gemeldet.
Bleibt noch das Thema Untervermietung: Auch das können Vermieter in aller Regel nicht verhindern.
Voraussetzung ist immer, dass die Wohnung rein von der Fläche her ausreichend groß ist und dass der Vermieter über den Zuzug auch informiert wird.
https://tp-rechtsanwaelte.de/nachzug-partner-in-den-mietvertrag/
Es dürfen nur diejenigen in der Wohnung dauerhaft wohnen, die im Mietvertrag eingetragen sind.
Mir scheint, Du hast den Text in dem Link selbst nicht gelesen oder nicht verstanden. Natürlich muss ein Mieter es seinem Vermieter melden, wenn eine weitere Person einziehen will. Natürlich kann der Vermieter behaupten, dass es nicht zulässig ist, da nur an die eine Person vermietet wurde. Um damit aber durch zu kommen, braucht er schon sehr gute Gründe, denn einfach so ohne triftigen Grund kann er den Zuzug der weiteren Person nicht verbieten.
Der Verfasser des Texts schreibt, dass Mieter nicht einfach so jemand aufnehmen sollten, bevor das nicht rechtlich einwandfrei geklärt ist. Aber mal andersrum:
Wenn nun einfach jemand einzieht, welche Möglichkeit hätte der Vermieter das zu verhindern bzw. zu vereiteln?
- Abmahnung mit Androhung der Kündigung
- Wenn das nichts hilft, fristlose Kündigung
- Wenn der Mieter dann immer noch nicht auszieht und sich gegen die Abmahnung oder Kündigung wehrt, eine Räumungsklage
Für eine solche Klage braucht der Vermieter schon sehr gute Gründe, um nicht am Ende als Verlierer da zu stehen. Da das Vermieter schon im voraus wissen und nicht unbedingt einen Haufen Geld für Rechtsanwälte und Gerichte ausgeben wollen, werden sie in aller Regel nichts gegen den Zuzug einwenden und allenfalls um eine höhere Betriebskostenvorauszahlung bitten und bei nächster Gelegenheit die Miete etwas erhöhen.
In der Praxis ergibt das, was ich in meinem Kommentar geschrieben habe, nämlich dass Mieter zusätzliche Personen aufnehmen können.
Als Vermieter wäre mir das egal: hauptsache die können Miete zahlen.
Es geht den Vermieter nichts an, welche Religion seine Mieter haben, und er weiß es ja auch nicht. Wo siehst du da eine Sünde?
Es war die Frage, ob es eine Sünde für den Vermieter ist?
Ich denke, der Vermieter ist nicht für das Verhalten anderer verantwortlich.
Dieser Logik nach, würde ein Vermieter immer sündigen, denn er vermietet an sündige Menschen. Mit welcher Begründung sollte er das auf bestimmte Sünden beschränken? Schwierige Frage: Ist er mitverantwortlich oder nicht?
Was ist der Hintergrund deiner Frage?
"Was ist der Hintergrund deiner Frage?"
Das Problem war, es kam erst nach dem Einzug raus, dass die gar kein Ehepaar sind. Keine Ahnung, ob ich da Probleme bekommen kann.
Daraus ergibt sich, rechtlich gesehen, kein Kündigungsgrund.
In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts nannte man das "Wilde Ehe". Die Zeiten sind längst vorbei.
Hat irgendjemand was von Kündigung gesagt? Es war die Frage, ob es eine Sünde ist.
Das Wort Probleme habe ich als Synonym für Kündigung oder Kündigungsdrohung gesehen.
Probleme von Seiten der Religion für den sündigen Vermieter? Der geht zur Beichte und wird von seinen Sünden los gesprochen und erst am Ende, am Tag der endgültigen Abrechnung wird er sehen, ob diese kleine Sünde noch irgend eine Rolle spielt oder nicht.
Bis 1970 war das ja noch strafrechtlich verboten, im weltlichen Recht - Kuppelei.
Das kann man sich heute ja wirklich nur noch sehr schwer vorstellen.
Aber aus meiner Jugend erinnere ich mich an eine Frühstückspension in Südtirol, die hatten in ihrer Hausordnung "Wir vermieten keine Zimmer an unverheiratete Paare".
Wäre heute möglicherweise gar nicht mehr erlaubt.
Und: Ist es nun eine Sünde, wenn ich eine Praxis unterstütze, die einem Katholiken verboten ist?
Also, meine persönliche Ansicht: Nein.
Nach ganz strenger Ansicht gelten die Gebote für alle Menschen, auch für Nichtkatholiken. (Sehen Juden ja zB anders- die sagen selbst, die ganzen Reinheitsgebote gelten nur für sie.)
Die praktische Begründung: Die werden sicher nicht ihre Sexualmoral davon abhängig machen, ob du ihnen die Wohnung vermietest, du rettest keine Seele.
Andererseits, ich verstehe die Überlegung schon. Ich hätte zB Bedenken, einen Mietgegenstand an einen Bordellbetreiber zu vermieten, auch wenn das legal ist.
Und sicherlich gibt es auch kirchliche Vermieter (oder Privatpersonen), die aus moralischen Gründen nicht an unverheiratete Paare vermieten.
" kurz nach seinem Einzug zieht auch seine unverheiratete Lebensgefährtin hinzu"
Das geht sowieso nicht. Es dürfen in einer Wohnung nur diejenigen wohnen, die dort gemeldet sind.