Zur Vernehmung eingeladen aber unschuldig?
Hey, ich habe heute ein Brief von der Polizei bekommen das ich beschuldigt werde (den tatvorwurf möchte ich nicht erwähnen). Das ding ist aber das ich diese tat nicht begangen habe aber dennoch nicht beweisen kann das ich das nicht getan habe. Bin erst 15 Jahre alt und habe mein ganzes leben vor mir… ich habe echt Angst ich weiss nicht was ich tun soll. Und ein Anwalt ist auch nicht gerade billig. Hat jemand Ratschläge?
11 Antworten
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Du musst gar nicht beweisen, dass du Unschuldig bist. Die müssten beweisen, dass du schuldig bist. Bist du also tatsächlich Unschuldig, kann dir eigentlich nichts passieren, solange du ohne Ausnahme bei der Wahrheit bleibst.
Als Beschuldigter brauchst du dich zur Sache nicht zu aeussern und darfst sogar luegen (wobei man sich dann aber leicht in Widersprueche verwickeln kann, die sich durchaus auch schon mal zum Nachteil auswirken koennen).
Nicht du musst beweisen, dass du die dir vorgeworfene Tat nicht begangen hast (was ja in vielen Faellen auch gar nicht moeglich ist), sondern der Staatsanwalt muss dir beweisen, dass du sie begangen hast. Wenn du sie tatsaechlich nicht begangen hast, wird dem Staatsanwalt ein solcher Beweis aber kaum gelingen.
Stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht. Danke dir!
Eltern? Die haben meistens eine Rechtsschutzversicherung, die Kinder miteinschließt.
In dieser Phase brauchst du (noch) keinen Anwalt. Der kostet nur unnötig Geld in einem Verfahren, welches möglicherweise schon bald eingestellt wird.
Du musst erst einmal herausfinden, ob du überhaupt zur Vernehmung musst. Lädt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft, musst du erscheinen. Lädt nur die Polizei, musst du nicht hingehen.
Nur du weißt, ob an der Beschuldigung etwas dran ist. Ich würde hingehen, und mir die Vorwürfe anhören, dann weiß ich Bescheid, und kann den Vorwurf vielleicht an Ort und Stelle entkräften. Machst du das nicht, bekommst du in der Regel keine zweite Chance dafür.
Geh hin, hör dir alles an, und entscheide dann, das zu entkräften, oder nichts zu sagen und wieder zu gehen.
Einen Anwalt brauchst du erst, wenn der Staatsanwalt Anklage erhebt. Dann ist dafür immer noch genügend Zeit.
Klar. Sind immer alle unschuldig
wenn du es nicht gewesen wärst, würdest du dir keine Sorgen machen
Die Antwort ist doch Unsinn, würdest du dir keine Sorgen Bzw. Gedanken machen wenn du aus dem nichts einen Brief von der Polizei bekommst?
Also ich würde mir definitiv sorgen oder Gedanken machen auch wenn ich Unschuldig bin.
Mache mir ja eher darüber sorgen das ich keine beweise habe die zeigen das ich nicht war.. es hat was mit dem handy zu tun habe seit einem Monat ein neues und meine alten chats haben sich nicht übertragen.. habe angst das ich zu unrecht verurteilt werde.
Meistens? Die wenigsten haben eine Rechtschutz.