Zulassen trotz kurzzeitkennzeichen?
Ich bin gerade bei der Zulassungsstelle gewesen und hätte ihr fast den Hals umgedreht. Ich habe ein Auto gekauft,kurzzeitkennzeichen geholt,Tüvfertig gemacht und wollte ihn jetzt normal zulassen.Da sagte Sie zu mir ..Ob ich meine Kurzzeitkennzeichen mit habe.?..ich sagte..nein habe ich nicht..Sie...ich brauche Sie,sonst könne sie den Wagen nicht zulassen..Mir ist nicht bekannt das es nicht geht zumal ja da kein TÜV Stempel drauf ist oder so...Noch dazu war ich mir recht sicher das auf den Nummernschilder 04.02.24 steht womit ich auch recht habe und im Schein steht .05.02.24...Ich sagte ihr das es euer Fehler ist und nicht meiner !!!...Sie sagte mir kackfrech ..Auch nicht meiner...Jetzt habe ich zwei mal Verdienstausfall und möchte mich auch irgendwo beschweren...ich bin Selbständig und dadurch habe ich natürlich einen recht hohen Stdlohn...Hätte kein Problem damit gehabt,wenn Sie gesagt hätte...Tut mir leid,wenn das so ist dann haben wir einen Fehler gemacht und müssen jetzt eine Lösung finden..Aber nein...ist auch nicht meine Schuld und kriege dann erst 2Tage später einen neuen Termin...ich bin richtig wütend das man so behandelt wird obwohl es denen ihr Fehler ist...Also brauche ich die alten Kurzzeitkennzeichen zum abmelden ???...Denn der Schein reicht ja nicht aus.Mit Schilder hätte ich ihn ja Anmelden können.. Danke
2 Antworten
Das kommt auf die Zulassungsstelle an.
Grundsätzlich gilt, dass es für ein fahrzeug keine zwei Zulassungen geben kann, darum kannst Du auch kein Kurzzeitkennzeichen fpr ein bereits oder noch zugelassenes Fahrzeug beantragen.
Als ich mein Auto verkauft habe, wollter der Kaufinteressent von zu Hause schon Kurzzeitkennzeichen mitbringen, mein Auto war aber noch zugelassen.
Wir mussten es hier abmelden und dann hat er hier ein Kurzzeitkennzeichen genommen.
Umgekehrt ist das dann logischerweise genauso, es darf kein Kurzzeitkennzeichen für ein bereits zugelassenes Auto geben.
Jetzt gibt es Zulassungsstellen, die gegen davon aus, dass Du ab Zulassung eh mit der regulären Zulassung fährst und der Kurzzeitkennzeichen innerhalb der nächsten Tagen eh ungültig wird, es gibt aber auch Zulassungsstellen, die eben den Missbrauch vermeiden wollen und auf Vorlage der noch gültigen Kurzzeitkennzeichen bestehen, um diese zu entsiegeln.
Die Sachbearbeiterin hat also alles richtig gemacht, wenn Du die Kennzeichen nicht mitbringst, ist da ja Dein Problem.
Wenn die Frist in der ZBI zum Kurzzeitkennzeichen bis heute geht, ist das ausschlaggebend. Das Kennzeichen hat vermutlich ein Schilderladen geprägt und nicht das Amt, dann wurde Fehler mit dem 04.02. dort gemacht.
ÄH wäre mir auch neu, daß man da die Kurzzeitkennzeichen mitbringen muß... aber gut, ändert sich ja täglich was...
geh in zwei Tagen nochmals hin, nimm die Kurzzeitkennzeichen mit, bevor Dir wieder einer nen Strick draus dreht und wenn Du dann gefragt wirst "wieso haben sie die Kurzzeitkennzeichen dabei? die brauchen sie nicht", dann kannst mal Deine Story von heute dem erzählen und schaust mal, was derjenige dann sagt