Zulässige LKW-Länge?

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Hallo,

BMDV - Lang-Lkw:

"Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren."

Die maximale Länge von 25,25 m ergibt sich aus der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge. Dort heißt es in § 4 Abs. 2:

"Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4 dürfen abweichend von § 32 Absatz 4 Nummer 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung die höchstzulässige Gesamtlänge bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 m überschreiten."

Zu beachten ist jedoch, dass diese Ausnahmeregelung nicht für alle Straßen gilt. § 2 Abs. 1 legt fest:

"Der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge ist ausschließlich auf den in der Anlage festgelegten Strecken nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zulässig."

tomdooley55 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 16:07

Vielen Dank

Gigaliner dürfen bis zu 25,25 m lang sein.