Zulässige Begründung Probezeitverlängerung?
Hallo,
Welche Gründe sind für die Verlängerung der Probezeit eines Arbeitsvertrages zulässig?
Hintergrund: Ursprünglich waren bei meinem neuen Job drei Monate vereinbart, im Gespräch vor Abschluss dieser Probezeit wurde mir heute von meinem Chef aber gesagt, dass er nicht sicher ist, ob ich ins Team passe und hat mir deswegen weitere drei Monate angeboten, um mich zu beweisen. Meine Aufgaben habe ich bisher überwiegend von meinen Kollegen bekommen (ist auch so geplant gewesen), die sind zufrieden mit meiner Arbeit, auch zwischenmenschlich verstehen wir uns gut. Im aktuellen Jahr und vermutlich auch im nächsten Jahr sind die Geschäfte schlechter laufen als geplant (stark exportorientierte Branche), ich vermute daher eher betriebliche Gründe hinter dem Vorschlag, quasi eine Verlängerung der kürzeren Kündigungsfrist während der Probezeit.
Vielen Dank schon einmal.
2 Antworten
Wenn dein Chef dir sagt er ist nicht sicher ob du ins Team passt, sollte dir das als Antwort reichen.
Ob tatsächlich andere Gründe dahinter stecken ist völlig unrelevant, er muss sie in der Probezeit keinen Grund geben wenn er dich kündigen will.
Jetzt hast du eben die Wahl dem zuzustimmen, oder zu riskieren dass er dir gleich die Kündigung gibt.
... er muss sie in der Probezeit keinen Grund geben wenn er dich kündigen will
Das muss er in den ersten 6 Monaten auch ganz ohne Probezeitvereinbarung nicht und danach auch nur in Betrieben mit mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern.
Eine Probezeitverlaengerung von 3 auf 6 Monate aendert somit gar nichts an den Kuendigungsmoeglichkeiten des Arbeitgebers, hoechstwahrscheinlich wirkt sie sich aber auf die Kuendigungsfrist in der Zeit vom 4. bis einschliesslich den 6. Monat aus (vermutlich dann etwas kuerzer als ohne Probezeitverlaengerung).
Eine Probezeitverlaengerung von 3 auf insgesamt 6 Monate ist keine grosse Sache. Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht auch ohne Probezeitvereinbarung ohnehin erst ab dem 7. Monat (und dies auch nur bei entsprechender Betriebsgroesse).
Die Probezeitverlaengerung wirkt sich somit nur auf die Kuendigungsfrist aus und sonst auf nix. Bis zum Ablauf des 6. Monats kann dir also sowieso ganz leicht gekuendigt werden (in Kleinbetrieben auch darueber hinaus), mit Probezeit ist halt nur die Frist meist etwas kuerzer als ohne.