Probezeitverlängerung nach Ende der Probezeit?

6 Antworten

Wenn innerhalb der Probezeit nichts passiert ist was eine Verlängerung der selbigen rechtfertigt,wird sie nicht verlängert.Alles was nach Ablauf passiert hat keine Auswirkung darauf.

Alles was innerhalb der der Zeit war,wie ein A Verstoss,kann eine Verlängerung bedeuten.Hast du am letzten Tag der Probezeit etwas getan was Punkte gibt,ganz klassisch - du bist mit 90 Km/h durch die Ortschaft gerauscht wo nur 50 Km/h erlaubt ist und wurdest geblitzt, musst du mit den Konsequenzen rechnen und leben,vorausgesetzt du bekommst Post dazu.Da kommt die Verjährung ins Spiel.

Lies mal hier https://www.bussgeldsiegen.de/verjaehrung-von-verkehrsordnungswidrigkeiten/

http://www.junges-fahren.de/asf/2.htm

Ist nichts passiert ist die Sorge um eine Verlängerung unbegründet.Sollte trotzdem so etwas passieren musst du dich wehren.Ich war einmal in einer ähnlichen Situation.

Ich sollte etwas tun was ich nachweislich,schriftlich,nicht tun musste.Es wurde mit Entzug der Fahrerlaubnis gedroht falls ich es nicht innerhalb einer bestimmten Frist mache.Dagegen habe ich mich gewehrt.Es stellte sich heraus das eine Mitarbeiterin einen Fehler gemacht hat.Die Person hätte das nie anordnen dürfen.

Wenn du innerhalb der Probezeit eine Zuwiderhandlung begangen hast, die noch nicht verjährt ist, dann ja.

Hier gilt nämlich das Tattagprinzip, d.h. es zählt der Zeitpunkt des Verstoßes. Wenn die Probezeit zwischen dem Zeitpunkt der Tatbegehung und dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Strafe abgelaufen ist, kommt es dennoch zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines ASF.

wenn grad was am Laufen ist, wo du dir in der Probezeit was zu Schulden hast kommen lassen... ja dann kann die Probezeit durchaus verlängert oder neu angesetzt werden

Servus,

wenn in den zwei Jahren kein Verfahren gegen dich eröffnet wurde kann deine Probezeit nicht mehr verlängert werden.

Theoretisch weißt du das sicher allerdings erst nach 3 Monaten. Denn dann wären deine Vergehen verfallen, wenn du dir etwas zu Schulden kommen gelassen hättest.

Bikergrüße!

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Suzuki GSX-R 750 K1)

Theoretisch ja, aber nur für einen Verstoß, der eben noch in die Probezeit fällt, aber/und das Verfahren noch läuft.

Gruß S.