Zu schmale Eingangstür in Mietwohnung (NRW)?
Hallo zusammen,
bei der Wohnungsübergabe einer Mietwohnung stellt sich heraus, dass die Wohnungstür nur 81 cm breit ist. Die Bauordnung in NRW (Stand 2021) sieht vor, dass Türen mindestens 90 cm breit sein müssen. Die Etage wurde erst vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut. Ob die Tür dann bereits vorhanden war und beim Umbau übernommen wurde und ob eine Baugenehmigung vorliegt, ist unbekannt. Kann der Mietvertrag aufgrund der zu schmalen Tür vorzeitig gekündigt werden? Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank.
6 Antworten
Ich fürchte nein, denn so eine Vereinbarung wird es im Mietvertrag nicht geben.
Nö, meist steht in den Urteilen, was Recht ist. Aber wenn gar nichts erst geordnet wurde, hat der Richter es natürlich ganz einfach.
Die Bauordnung in NRW (Stand 2021) sieht vor, dass Türen mindestens 90 cm breit sein müssen.
und was war VORHER?? DU hast die Wohnung so gesehen und angemietet. Warum solltest jetzt aus diesem Grund ein vorzeitiges Kündigungsrecht haben?
das wird zukünftige Neubauten betreffen, der Altbestand bleibt.
kein Vermieter wird neue Normgerechte Haus/Wohnungstüren einbauen.
Du kannst nach Vertrag kündigen.
Da die Tür schon immer so war wird sie nicht automatisch mal größer werden.
Immerhin hat sie Dich ja auch nicht davon ab gehalten den Mietvertrag zu unterzeichnen, oder?
War Dir die Tür bekannt? Dann kannst Du nicht vorzeitig kündigen.
Vielen Dank Wiesel1978. Ich habe die Wohnung vor Vertragsunterzeichnung besichtigt. Darf ich fragen, worauf du deine Antwort stützt?
Danke, aber ich denke, dass es nicht nur um das Thema Unfallgefahr geht. Möbel passen nicht durch die Tür.
Geht es nur ums Prinzip oder suchst du einen Kündigungsgrund oder ist die Türbreite aus irgendeinem Grund wichtig für dich, als Rollstuhlfahrer z.B.?
Danke. Ich denke, dass Kündigungsgründe nicht im Mietvertrag stehen, sondern in den entsprechenden Gesetzen geregelt sind.