Wieso muss man sein Zeugnis beim Schulwechsel abgeben?

2 Antworten

Hallo moneyboy14563,

dein Zeugnis ist dein Eigentum. Die neue Schule kann es einsehen. Vorzeigen reicht, aber Kopie abgeben wäre besser. Der Lehrr muss es sich ja in Ruhe ansehen können. Wenn er es"einsammelt", muss er es auch so bald wie möglich wieder zurückgeben.

Zur Schülerakte: Selbstverständlich geht bei Schulwechsel (nicht beim Wechsel der Schulform auf die weiterführende Schule!) bei schulpflichtigen Schülern die gesamte Schülerakte mit allen Unterlagen an die neue Schule.

Manche Schulen nehmen einen Schüler übrigens erst dann auf, wenn die abgebende Schule die Schülerakte vollständig zugesandt hat.

Du kannst übrigens auch davon ausgehen, dass von Schule zu Schule intern weitere Informationen ausgetauscht werden, die nicht in der Schülerakte stehen. Kontrollierbar ist das allerdings nicht.

Selbstverständlich setzt sich der Rektor der aufnehmenden Schule mit der abgebenden Schule in Verbindung. Auf Wunsch bekommt er auch Einblick in die Schülerakte, diese verbleibt allerdings in der Ursprungsschule.

Die neue Schule kauft "keine Katze im Sack", in der Regel weiß man schon, weshalb der Schulwechsel erfolgte (Mobbing, schlechte Noten, Verhaltensauffälligkeiten)


Nadelwald75  22.07.2014, 00:04

zur Ergänzung: Die Schülerakte geht vollständig an die aufnehmende Schule. Bei der alten Schule bleibt lediglich ein Vermerk in der "Stammrolle", in welchem Zeitraum der Schüler die Schule besucht hat und wer jetzt für die Erfüllung der Schulpflicht zuständig ist.

Anders ist das beim Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule. Hier ist offiziell nur das Schlusszeugnis des vierten Schuljahres an der weiterführenden Schule vorzulegen. (Welche Infos unter der Hand dann noch laufen, ist dann eine andere Sache.)

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