Zentralheizung?

4 Antworten

Auf dem Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit Zentralheizung und Fernwärme ausgestattet ist. 

Das lässt daraus schließen, dass Du keinen Gasversorgervertrag abschließen musst, wenn Du nicht selbst irgendwas mit Gas betreibst.

Die Heizkosten sind dann Teil der Nebenkosten.

Fernwärme edeutet, dass kein Gas benötigt wird. Ausser zum Kochen.


Patkransen0921 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 15:11

Also muss ich doch Gas anmelden um kochen zu können?

Wenn in Deiner Wohnung keine Gasanwendungsgeräte sind, brauchst Du auch kein Gasbezug anmelden.

Bei Fernwärme ist es im Regelfall so, dass der Lieferant mit dem Vermieter abrechnet.

Der Vermieter wiederum erstellt jährlich eine Betriebskostenabrechnung, bei der dann die Fernwärmekosten auf die einzelnen Mietbereiche umgelegt werden.

Dazu bedient er sich meisten von Abrechnungsfirmen.

Im Mietvertrag sollte stehen, ob es sich um Kaltmiete oder Warmmiete handelt.

Bei Warmmiete wird bereits mit der Miete eine Vorauszahlung der Betriebskosten für Heizung eingezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Energetik, beruflich im Energiesektor tätig

Bei Zentralheizung mußt Du keinen eigenen Gasvertrag abschließen. Außer es wird Gas zum Kochen benötigt.