Zeitung austragen vergessen. Kommt jetzt eine strafe?

6 Antworten

Wahrscheinlich wird man Dir den Vertrag kündigen oder eine solche Kündigung androhen und ggf. entstandene Mehrkosten für die Verteilung durch andere Mitarbeiter in Rechnung stellen.

ich denke mal das du den Verlusst bezahlen musst, denn wer keine Zeitung bekommt der beschwert sich bei der Zeitungsfirma..vielleicht hättest du dort vorher anrufen gesollt ich denke mal das es dort auch ein AB gibt damit die Bescheid gewußt hätten!

Blöd gelaufen!!


Claud18  09.08.2019, 17:33

Ich denke eher, dass es sich bei den genannten Zeitungen um die kostenlosen Anzeigenblätter handelt, denn nachmittags werden keine Tageszeitungen mehr ausgetragen. Da beschweren sich nur wenige, wenn sie nicht kommen, und wenn, dann meistens auch nur, wenn sie mehrere Wochen ausbleiben. Von Bezahlen kann schon gar keine Rede sein. Ich denke, die Zeitungen waren am Dienstag bereits im Altpapier (beim Arbeitgeber) gelandet. Ärger gab es, weil die Arbeit nicht erledigt worden war.

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Hallo,

zum einen können dir zivilrechtliche Folgen drohen, wie z.B. den Verdienstausfall durch nicht zugestellte Werbung etc. Auch das Geld, welches du für das Austragen erhalten hast, wirst du zurückzahlen müssen. Ob der Vertrag gekündigt wird oder nicht, ist vom Arbeitgeber abhängig. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, dort anzurufen und ihnen die Sachlage zu schildern. Wenn du bis jetzt zuverlässig warst, werden sie dir wahrscheinlich noch eine zweite Chance gewähren.

Strafrechtlich hast du eher nichts zu befürchten, wenn du bis jetzt ausgetragen hast, da dann kein Betrug vorliegen kann. Du hast damals den Vertrag ja nicht abgeschlossen, in der Absicht, die Zeitungen nicht auszutragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Abmahnung und oder Kündigung ist möglich, zudem kommt ggf. Schadensersatz in Betracht, hier müsste die Firma aber nachweisen, dass die Zeitungen nicht auch schon vorher geklaut wurden- also Diebstahl und dein Versäumnis zusammenhängen


Du bekommst eine mahnung das wen du es nochmal nicht austrägst und nicht bescheid gibst das du dan den jobb als zeitungsausträger verlierst