Zeitschriften Abo abgeschlossen durch Gewinnspiel als minderjähriger?

4 Antworten

Also erstmal keine Panik schieben. Ich hatte das selbe mal gemacht. Nur kam dann 5 oder 6 Mal so eine Zeitschrift und irgendwann dann eine Mahnung ob ich vergessen habe die zu bezahlen. Mein Papa hat denen dann geschrieben, dass es da wohl ein missverständnis gegeben haben muss da ich zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war. Ab da, nie wieder was von denen gehört und es kamen auch keine Zeitschriften mehr. Also alles gut, keine panik, schreib denen einfach irgendwie, dass es da ein missverständnis gegeben haben muss weil du den haken für diesen Gutschein garnicht angekreuzt hast :))

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Geld kannst du dir wieder zurückholen. Da du noch minderjährig bist, besteht auch kein gültiger Kaufvertrag. Es ist also automatisch nichtig und du musst nur den Abo Anbieter darüber in Kenntnis setzen.


Rotfuchs716  19.04.2023, 18:26

er könnte jedoch wegen der falschen Altersangabe strafrechtlich dann wegen Betrug belangt werden. Dadurch entstehen ungleich höhere Kosten (oder gar Jugendgefängnis) als durch das Abo. Also schlechter Rat!

Nein, es ist nicht schwebend unwirksam, es ist nichtig.

Weil es ein Geschäft mit regelmäßigen Zahlungen ist, das ist bei Minderjährigen direkt nichtig, nicht schwebend unwirksam.

Ja, du bist da raus und sie haben Pech.

Schreib ihnen, war nur ein Prank und du bist erst 17 und das Geschäft ist leider nichtig.


Naimrif  05.02.2023, 14:59

Würde mich wundern, wenn das nichtig wäre. Ich hatte als Jugendlicher auch ein Briefmarken-Abo, das meine Eltern mitunterschrieben hatten, aber lief auf meinen Namen.

Wobei es am Ergebnis natürlich nichts ändert. Ohne elterliche Zustimmung ist es (unter welchem Titel immer) jedenfalls unwirksam.

nilskfm 
Beitragsersteller
 29.11.2022, 00:03

Problem ist aber, ich habe keine richtigen Adressen. Nur 2 beschissene Mobilfunknummern.

Ich würde das Abo zum nächstem Kündigungstermin kündigen und bis dahin zahlen. Die mangelnde Geschäftsfähigkeit geltend zu machen wäre hier sehr unklug. Du könntest dann wegen der falschen Altersangabe wegen Betrug belangt werden und bekämst dann eine Geldstrafe (oder ersatzweise Gefängnis!) was die Kosten des Abos um ein vielfaches übersteigen würde!

Woher ich das weiß:Recherche