Zeit zwischen Abitur und Studium arbeitslos?
Hallo, ich habe in diesem Jahr mein Abitur erworben (Niedersachsen) und mich für ein Studium zum WS 14/15 beworben. Ich habe mich unter anderem auch für zulassungsunbeschränkte Plätze beworben, weshalb ich eigentlich fest ein Studium antreten werde. Nun hat mich das JobCenter zum Gespräch eingeladen, um meine "aktuelle berufliche Situation" zu besprechen. Ich habe den Termin wahrgenommen und habe denen das oben erwähnte geschildert. Sie (Die Gesprächspartnerin) meinte nun, mich arbeitslos melden zu müssen, da ich ja bis zum 01. Oktober nichts tun würde. Da ich keine Ahnung davon hatte, blieb mir nichts anderes als zuzustimmen und die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Da ich ja dadurch, dass ich arbeitslos bin, an Pflichten und Regeln gebunden bin wollte ich fragen, ob das überhaupt nötig war und ob ich das zurücknehmen kann, indem ich das telefonisch mit ihr kläre? Kann ich begründet wieder vom Arbeitsmarkt gestrichen werden? Ich werde ja zum WS definitiv ein Studium antreten, zählt diese Zeit jetzt nicht als Übergangszeit oder so? Ich danke schonmal im Voraus für die Antworten.
7 Antworten
Ich meine (weiß es aber nicht genau), dass das nicht notwendig war. Wie die gesetzliche Regelung dazu ist, weiß ich leider nicht, auf jeden Fall kannst du eigentlich nicht arbeitslos sein, denn das wird man nur, wenn man seine Arbeit verliert und dementsprechend Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und anmeldet. Du kannst eigentlich nur arbeitssuchend gemeldet sein. Wichtig ist solch eine Meldung zum Beispiel für das Kindergeld, so können deine Eltern nachweisen, dass in der Übergangszeit zwischen Abitur und Srtudienbeginn Anspruch auf Kindergeld besteht / bestanden hat und dur bist weiter über die Familie krankenversichert. Früher war es so, dass solch eine Meldung auch wichtig für die Rentenberechnung war. Auch ich habe mich seinerzeit nach dem Abitur arbeitssuchend gemeldet, um keine Lücke im Rentenverlauf zu haben. Ob das heute immer noch so ist, weiß ich nicht. Sollte dir ein Job angeboten werden, kannst du ja ablehnen, denn dir kann ja kein Arbeitslosengeld gestrichen werden. Du solltest einfach noch einmal hingehen. Hier habe ich inzwischen einen interessanten Text dazuz gefunden, der dir vielleicht weiterhilft:
"Schulabgänger des Jahres 2013 müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schulische Ausbildung, ein Hochschulstudium oder einen Freiwilligendienst beginnen. Für die Berechnung der Übergangszeit gilt das Ende der Schule.
Eine Arbeitslosmeldung für das Kindergeld ist damit nur erforderlich, wenn bereits vorher bekannt ist, dass die Zeit zwischen der Beendigung der Schule und der danach beginnenden Ausbildung, dem Studium, dem Freiwilligendienst länger als vier Monate dauern wird.
Wann ist eine Arbeitslosmeldung erforderlich?
Wenn Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit oder Leistungen der Grundsicherung beim kommunalen Jobcenter beantragt werden. In diesem Fall ist eine persönliche Arbeitslosmeldung zwingend erforderlich.
Wenn absehbar ist, dass der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten vier Monate überschreitet oder wenn der gewünschte Studienplatz abgesagt wird, sollte sich der Jugendliche in der Arbeitsagentur als Bewerber um eine Ausbildungsstelle oder arbeitslos melden. So werden Nachteile beim Kindergeld vermieden und die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung kann genutzt werden.
Eine Arbeitslosmeldung bringt auch gesetzliche Pflichten mit sich. Der Arbeitssuchende muss für eine Arbeitsstelle verfügbar sein. Dies lässt in der Regel eine bundesweite Vermittlung zu und die Ortsabwesenheit, z. B. Urlaub, muss angemeldet werden. Weiterhin sind die Termine in der Arbeitsvermittlung bzw. Maßnahmeangebote wahrzunehmen.
Für weitere Fragen steht die Familienkasse unter der kostenlosen Servicenummer
(0 800) 4 5555 30 gern zur Verfügung."
Quelle:http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdsat/halberstadt/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI585694
bekommst du leistungen von ihnen?
wenn nicht, können sie dich eh kreuzweise und du musst nichts machen
unterschrieben hätte ich denen auch nichts
bekommst du allerdings leisungen,. musst du nach ihren regeln spielen
wenn du keine leistungen bekommst, musst du dich gar nicth mehr darum kümmern, du kannst sie einfach ignorieren
man muss sich auch nicht arbeitslos melden, das ist kein zwang, man kann einfach so daheim bleiben, ohne jemandem etwas zu sagen
wenn man die finanziellen möglichkeiten hat
Es ist nun mal so, dass du "nur" bis zum Ende des Schuljahres Schülerin bist. In der Zwischenzeit bist du arbeitslos, na und? Das bedeutet, du bekommst Geld, und da die wissen, dass du eh studieren gehst, werden die sich nicht bei dir melden. Kunden die auf jeden Fall verschwinden, sind Ihnen die liebsten Kunden.
Ich verstehe daher dein Problem nicht. Was ich noch weniger verstehe, ist die Feindseligkeit, die an man einigen Kommentatoren hier erkennt. Warum sind die Mitarbeiter des JobCenter für einige die Reinkarnation des Teufels? Die machen nur ihren Job, die Gesetze haben die nicht geschrieben! Im Endeffekt bekommt man mit H4 ohne jegliche Gegenleistung einfach so Geld geschenkt, in vielen Ländern würde man verhungern. Also sollte man den Jobcentern dankbar sein, statt derart feindlich gegenübertreten. Und glaubt ihr, es ist für Mitarbeiter immer leicht, mit den Kunden umzugehen? Eine Kollegin meiner Frau (65) wurde letztens von einem Kunden ins Krankenhaus geschlagen. Grund? Der Berater des Kunden hatte Urlaub und die Kollegin hat es ihm gesagt. Einige Kunden kommen wochenlang ungewaschen und ungeduscht zur Beratung. Meine Frau hatte letztens sogar einen Kunden der vor Ihren Augen ne Wurst in die Hose gedrückt hat und nicht auf Toilette wollte. Glaubt ihr das ist immer leicht? Schimpfen ist einfach, sich in die Lage des Gegenüber zu versetzen, der übrigens wie bereits gesagt an Gesetze gebunden ist, ist da weitaus schwieriger!
Bekommen du oder deine Eltern Leistungen vom Staat? Wenn ja, musst du normalerweise arbeitlslos gemeldet sein. Vielleicht suchst du dir für die Zeit einen 400 Euro Aushilfsjob um ein bisschen Geld anzusparen, das wird dir im Studium sicher nützlich sein.
Wenn du noch bei deinen Eltern lebst und auch dort krankenversichert bist, kann dich niemand zwingen, dich arbeitslos zu melden.
Leistungen erhältst du ja höchstwahrscheinlich sowieso nicht.