Zaunbau in Baden- Württemberg/ Nachbarschaftsrecht

5 Antworten

Ob und wie ihr den Zaun bauen dürft steht in des textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Den bekommt man in seinem Bauamt der Gemeinde oder Stadt. Wenn da nichts festgelegt ist, dann mit dem Bauamtsleiter reden. Der kann unverbindlich Auskunft geben, muss aber nicht und für die Richtigkeit gibt es auch keine Garantie.

Die Zulässigkeit von Einfriedungen wird einerseits öffentlich-rechtlich im Bebauungsplan und der Gestaltungssatzung der Gemeinde geregelt und andererseits privatrechtlich im Nachbarrechtgesetz des Bundeslands.

Eine Höhe, die von Katzen nicht zu überwinden ist, wird höchstwahrscheinlich nicht möglich sein.

Ich würde zur Sicherheit beim Bauamt nachfragen

Meine Bekannte hat erst vor kurzem ihren Garten Katzenausbruchssicher gemacht - allerdings mit einem Katzennetz. Sie hat einfach die Nachbarn gefragt -sonst nichts.

Dieses Netz ist ja keine grosse Sichtbeeinträchtigung.