Zahlungsaufforderung an ein kleinkind, ist das rechtens?
meine Freundin hat sich vor 5 jahren von ihrem damaligen mann getrennt. das Scheidungsverfahren endete im Dezember 2018. meine Freundin hat auch das alleinige Sorgerecht für das kind.
vor etwa 3 wochen haben wir eine Zahlungsaufforderung vom Oberlandesgericht bekommen, als Adressat wurde das kind angegeben. nach viele telefonaten wurde uns mitgeteilt das dieses schreiben ein betrugsfall ist, da dass Aktenzeichen nicht existiert und das Verfahren mittlerweile eh verjährt ist.
nun haben wir ein weiteres Schreiben bekommen, ebenfalls ans kind gerichtet aber diesmal vom Amtsgericht. wir haben wieder beim Gericht angerufen aber diesmal wurde uns mitgeteilt das es echt ist da die Zahlungsnummer überein stimmt.
jetzt bin ich sehr skeptisch dem gegenüber und deshalb meine fragen:
darf ein Gericht überhaupt eine Zahlungsaufforderung an eine 6 jährige person stellen (ohne den Hinweis das es an den Erziehungsberechtigten weitergeleitetet werden soll?
2. frage darf ein gericht überhaupt eine Zahlungsaufforderung stellen nach der Verjährung? laut google ist die Verjährungsfrist 3 Jahre.
wir haben auch schon probiert einen Anwalt anzurufen aber leider sind die genauso schwer zu erreichen wie Handwerker.
vielleicht hat ja schon mal jemmand Vergleich bare Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen.
mit freundlichem Gruß
Sven
3 Antworten
frage darf ein gericht überhaupt eine Zahlungsaufforderung stellen nach der Verjährung?
Leider hast du nicht verraten, ob es sich bei beiden Schreiben um den gleichen Sachverhalt handelt. Auch ist unbekannt, worum es überhaupt geht? Warum soll das Kind für was zahlen?
Die Sache ist verjährt. Ob die Zahlungsaufforderung rechtens war, spielt keine Rolle mehr.
hi, nochmal, wir haben das ganze zum anwalt weitergeleitetet.... leider ist es seid anfang des jahres rechtens eine Unterhaltsvorschuss-rückzahlung vom kind zu verlangen, wenn der leibliche vater nicht erwerbsfähig ist. die Verjährungsfrist zählt beim kind nicht. unser anwalt meinte das er sowas in 30jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt hat und es tut ihm leid das er da nichts machen kann aber rein rechtlich ist alles korrekt.
Ein unter 7 jähriges Kind ist nicht geschäftsfähig.
Lege mit der Begründung Widerspruch ein.
Ein Kind kann durchaus eine Zahlungsaufforderung bekommen, die Adresse lautete dann "an ... (Name Kind), vertreten durch ... (Name Erziehungsberechtigte)". Ich zweifle dennoch aus anderen Gründen an der Berechtigung.
Die Zweifel war das was wir in der Antwort geschrieben haben (Verdacht) aber das ist ja nicht so. Wir wissen es nicht.
hi, nochmal, wir haben das ganze zum anwalt weitergeleitetet.... leider ist es seid anfang des jahres rechtens eine Unterhaltsvorschuss-rückzahlung vom kind zu verlangen, wenn der leibliche vater nicht erwerbsfähig ist. die Verjährungsfrist zählt beim kind nicht. unser anwalt meinte das er sowas in 30jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt hat und es tut ihm leid das er da nichts machen kann aber rein rechtlich ist alles korrekt.
hi, nochmal, wir haben das ganze zum anwalt weitergeleitetet.... leider ist es seid anfang des jahres rechtens eine Unterhaltsvorschuss-rückzahlung vom kind zu verlangen, wenn der leibliche vater nicht erwerbsfähig ist. die Verjährungsfrist zählt beim kind nicht. unser anwalt meinte das er sowas in 30jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt hat und es tut ihm leid das er da nichts machen kann aber rein rechtlich ist alles korrekt.
Mein Verdacht: Du hast beim (angeblichen) Amtsgericht die Nummer angerufen, die auf der Zahlungsaufforderung stand. Dann wäre wohl diese Nummer genau so Fake wie die (angebliche) Aufforderung selbst.
Wenn du die Amtsgerichtsnummer angerufen hast, die für das AG im Telefonbuch, im einem Telefonverzeichnis oder auf der Homepage des AG steht, dann ignoriere bitte meinen Verdacht.
wir hatten die nummer ausm Internet. aber auch beim 1. Brief stand die original nummer drin, aber die falsche Bankverbindung.
Ok dann ignorier das bitte. Mein Freund hat den Verdacht gehabt (er hat das auch geschrieben), aber sonst haben wir keine Antwort dazu.
ja es geht um den gleichen Sachverhalt, sie soll den gegnerischen Anwalt bezahlen (also den Anwalt von ihrem leiblichen Vater).