Darf ein Minderjähriger Messer benutzen?

2 Antworten

Ja natürlich.

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Ich hatte in dem Alter ein Schweizer Taschenmesser. Naja, ist auch 30 Jahre her, möglicherweise sehen es heutzutage viele Eltern "anders"...

Mein Vater hat mir damals einfach nur strikte Regeln mit auf den Weg gegeben (Umgang mit dem Messer, was man damit machen darf/ nicht machen darf, das das Messer zuhause bleiben muss).