Zahlung Rechtsanwalt/Inkasso?
Hallo, ich habe vor 2 Jahren einen Vertrag mit einer Rechtsanwältin gemacht (Dr. Claudia Wendel) mit der Vereinbarung, dass ich monatlich eine Rate an sie bezahle. Das lief bis jetzt auch per DA ganz gut. Nun erhielt ich ein Schreiben, dass sie darum bittet, alle künftigen Ratenzahlungen an das Inkassobüro Becker zu zahlen. Dies habe ich per E-Mail abgelehnt. Ich habe einen Vertrag mit ihr und nicht mit dem Inassobüro. Das war 16.07.2020. Bisher keine Antwort und die nächste Rate ist am 15.08.2020 fällig. Wie soll ich weiter verfahren? Danke.
2 Antworten
Für den Fall, das der Brief Fake ist, einmal Anrufen und nachfragen und dann ab nächster Zahlung auf das geforderte neue Konto zahlen.
Kontoänderungen passieren nunmal und auch, das man seine Buchhaltung auslagert.
Danke, aber das hat allerdings nichts mit Auslagerung zu tun. Beide arbeiten Hand in Hand und schieben sich die Fälle immer hin und her, um so die Kosten zu erhöhen. Das ist wohl bekannt. Von daher bin ich echt vorsichtig.
Wenn das Schreiben echt ist, dann hat die RA die Forderung vermutlich verkauft.
Dies habe ich per E-Mail abgelehnt.
Das macht man auch nicht per Email. Schreibe sie per Briefpost and bitte sie um Bestätigung, daß Du ab sofort schuldbefreiend an den Inkassodienst zahlst.
Im Prinzip kannst Du die Anfrage auch dorthin richten. Aber nicht wieder per Email.
Der Punkt ist, die Anwältin hat es von dem Inkassobüro vor Jahren gekauft und verkauft es nun wieder an die zurück? Mit denen habe ich keinen Ratenvertrag. Fängt jetzt alles wieder von vorne an mit wieder Zusatzkosten?
und verkauft es nun wieder an die zurück?
Warum nicht? So unvorstellbar ist das nicht. Vielleicht hat sie keine Lust mehr dazu, die Einhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung zu überwachen und hat nun delegiert.
Mit denen habe ich keinen Ratenvertrag.
Eventuell doch. Vielleicht ist der Inkassodienst der Rechtsnachfolger als Vertragsgeber.
Genaues wirst Du jedoch nur auf schriftliche postalische Anfrage von den beteiligten Parteien erfahren oder ggf. von einem Anwalt Deiner Wahl. Ansonsten verweise ich auf meine Antwort.
Der Anwalt darf für das Weiterleiten von Fremdgeldern eine Hebegebühr verlangen. Und schon hat sich meine Forderung wieder erhöht :(