Zahlung der mietschulden bei fristloser kündigung?

6 Antworten

Wenn dir in den letzten 2 Jahren nicht schon mal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde ist diese mit Zahlung des kompletten Rückstandes unwirksam.

Sollte der Vermieter auch gleichzeitig fristgerecht gekündigt haben bleint die Kündigung auf jedenfall wirksam.

Wenn in den zurückliegenden 24 Monaten des laufenden Mietverhältnisses nicht schon mal aus den selben Gründen außerordentlich durch den Vermieter gekündigt wurde , kann eine sofortige Begleichung der ausstehenden Mietsäumnisse eine fristlose Kündigung durchaus einmalig "heilen" innerhalb der Fristen durch Wegfall des Kündigungsgrundes durch Mietkontenausgleich .

Es kommt auf die Umstände an. Deine anderen Beiträge lassen mich denken, dass Du nicht unbedingt der Mieter bist, den man bevorzugt. Insofern würde ich auf den Auszug bestehen und mich nach einem solideren Nutzer umschauen.

Die Möglichkeit besteht ja durchaus, dass sich das bei Dir wiederholt und da bin zumindest ich nicht reich genug dafür.

Wenn diesbezüglich schon Mahnungen gekommen sind, dann nicht. Vielleicht lässt der Vermieter sich auf Kulanz noch überzeugen. Aber ich würde als Vermieter nicht darauf eingehen.

Frag deinen Vermieter.

Allerdings .. wenn du das Geld hast warum zahlst du dann nicht? Um sowas zu vermeiden