Antwort
Wenn in den zurückliegenden 24 Monaten des laufenden Mietverhältnisses nicht schon mal aus den selben Gründen außerordentlich durch den Vermieter gekündigt wurde , kann eine sofortige Begleichung der ausstehenden Mietsäumnisse eine fristlose Kündigung durchaus einmalig "heilen" innerhalb der Fristen durch Wegfall des Kündigungsgrundes durch Mietkontenausgleich .