Zählt der Steuerfreibetrag jetzt auch als Angestellter??

3 Antworten

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer, diese wird nach Tarif gem §32a EStG berechnet.

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

Ergo:

Der Grundfreibetrag gilt für alle deine Einkünfte zusammen genau 1x

Und wofür gibt es diesen Steuerfreibetrag dann?

Er gibt das Existenzminimum wieder und stellt diese steuerfrei.

Warum profitieren Arbeitnehmer dann nicht davon, indem die ersten Gehälter im Jahr auch steuerfrei ausgezahlt werden, je nachdem wie viel man verdient?

Weil der AG jede Monat so betrachten muss als würde er dieses Gehalt jedem Monat zahlen und deshalb wird auch erst ab ca 1.360€ Gehalt Lohnsteuer fällig

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Der Steuerfreibetrag wird bei deinem Gehalt schon berücksichtigt. Demzufolge ist er für deine gewerblichen Einkünfte schon verbraucht.

Ja, dann ist sofort der 1. Cent Gewinn zu versteuern.

Kommt eine fette Nachzahlung.


Stackerworld 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 15:17

Und wofür gibt es diesen Steuerfreibetrag dann? Warum profitieren Arbeitnehmer dann nicht davon, indem die ersten Gehälter im Jahr auch steuerfrei ausgezahlt werden, je nachdem wie viel man verdient?

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Mungukun  30.06.2024, 16:55
@Stackerworld
Und wofür gibt es diesen Steuerfreibetrag dann?

Um das Existenzminimum abzusichern.

Warum profitieren Arbeitnehmer dann nicht davon, indem die ersten Gehälter im Jahr auch steuerfrei ausgezahlt werden, je nachdem wie viel man verdient?

Tun sie doch. Deswegen wird erst ab 1.358 € brutto Lohnsteuer einbehalten. Bis 1.357 € brutto bezahlt man keinerlei Steuern auf den Lohn (nur SV Beiträge)

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