Zählt das schon als Straftat?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Wookielein

Im Regelfall handelt es sich nicht um eine Straftat, weil kein Vorsatz vorliegt, genaueres hängt jedoch von den konkreten Details im Einzelfall ab.

Wenn du dir vorher nicht sicher warst ob das Ticket noch gültig ist und selbst wenn du einfach nur keine Lust hattest dich vorab zu informieren ist es keine Straftat.

Die Geräte zur elektronischen Ticketprüfung werden ja gerade deshalb eingebaut, damit Fahrgäste direkt beim Einsteigen erfahren können ob ihr Ticket noch gültig ist und die Möglichkeit haben im Falle einer Ungültigkeit direkt beim Busfahrer ein Ticket zu erwerben.

Nur wenn du versucht hast die Kontrolle beim Einsteigen bewusst zu umgehen oder mit einem Ticket zu täuschen, von dessen Ungültigkeit du vorher wusstest, wäre es ein versuchter Betrug.

Selbst dann wäre es ja nach genauem Ablauf des Vorfalls aber noch möglich, dass du gemäß §24 StGB vom Versuch zurückgetreten bist z.b. wenn du bewusst mit einem ungültigen Ticket hinten eingestiegen bis, dich aber auf Aufforderung des Busfahrers der Ticketkontrolle gestellt hast und danach freiwillig wieder ausgestiegen bist.

Was die 60€ erhöhtes Beförderungsentgelt angeht würde ich davon ausgehen, dass es davon abhängt ob du vor bereits im Fahrgastraum drin warst oder noch im Kontrollbereich abgefangen wurdest.

ohne gültiges Ticket zu fahren, ist eben was anderes als ein Ticket oder Ausweis zu manipulieren oder zu fälschen.

Und es ist nicht ungewöhnlich, dass jemandem wie dem Busfahrer, der tagtäglich seinen Job macht und auch die Tarifoptionen, -gebiete & verfügbaren Tickets kennt, somit Unregelmässigkeiten auffallen. Auch nimmt er es persönlich, wenn man ihn verarschen will.

Ja, du kannst entweder mit einer Strafe oder gar mit einer Anzeige rechnen.

Hey!

Du wolltest auf jeden Fall betrügen und Leistungen erschleichen!

Auch der Versuch einer Straftat, kann strafbar sein.

Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin