Darf ein Busfahrer die Schülerkarte einziehen weil kein Bild darauf ist?
Hallo,
der Busfahrer eines Schulbusses nahm meiner 13 jährigen Tochter heute Vormittag die Busfahrkarte mit der Begründung ab, sie hätte kein Bild darauf geklebt. Ohne Bild ist die Schülerkarte tatsächlich ungültig und meiner Meinung nach hätte er Geld verlangen oder sie nicht mitnehmen müssen. Nach einem Anruf beim Busunternehmen musste ich erfahren, dass der Fahrer die Schülerkarte nun bis zum Feierabend behält, weil er dann erst den Bus zurückbringt.
Darf ein Busfahrer eine Schülerkarte einziehen?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
hätte er Geld verlangt, hättest du gemeckert, hätte er sie nicht mitgenommen, hättest du noch mehr gemeckert.. Fakt ist, sie war mit einer ungültigen Karte unterwegs.. wenigstens hast du diesen Fehler eingesehen..
Was ist dabei , wenn er die Karte einzieht, damit man damit keinen Unfug anstellt ? Sie bekommt sie ja wieder.. JA ein Busfahrer darf die Karte einziehen, denn er hält sich an die Regeln, das hast du ja vom Busunternehmen so erfahren
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Ohne Bild ist die Schülerkarte tatsächlich ungültig (...)
Da hast Du Deine Antwort.
Ungültige Fahrausweise werden eingezogen.
Wenn er Deiner Tochter die Karte lässt, dann wäre ein Missbrauch (Weitergabe an ein anderes Kind, Erschleichung von Leistungen) möglich. Das zu verhindern hat er als Angestellter des betreffenden Unternehmens das Recht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Busfahrer arbeitet nur nach Regeln, natürlich hätte er eine ausnahme machen können. Hat er aber nicht. Wenn in den Regeln steht das auf den Fahrschein ein Foto muss, ist das so.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mugua/1521995579907_nmmslarge__22_62_576_576_93debb5442f14d63b425e7ac1880ce2b.jpg?v=1521995580000)
Das hängt davon ab, was in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens steht. Aber spontan würd ich jetzt nichts sehen, was dagegen sprechen würde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rolf42/1645728598893_nmmslarge__97_33_424_424_2a386d8ae008cfb79ab3214e9ff9d841.jpg?v=1645728599000)
Ja, darf er.
(1) Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt auch für Fahrausweise, die (...)
ohne das erforderliche Lichtbild benutzt werden.
Fahrgeld wird nicht erstattet.