Zählt das als Vernichten von Beweisen?
Ist es das Vernichten von Beweisen wenn das Handy zur Auswertung bei der Polizei liegt und man dieses per Fernzugriff löscht und zurücksetzt?
Kann das verfolgt werden?
Und wie ist das Strafmaß?
9 Antworten
Ja, das kann strafbar sein (Fallabhängig) und mit höherem AUfwand auf rückverfolgbar. Zum Strafmass kann ich nichts sagen.
Aber: Der Polizei ist ja auch bekannt, dass dies möglich ist. Vo daher wird das Handy nicht mit dem Internet bzw. dem Mobilnetz verbunden und eine Löschung erfolgt somit nicht.
Bei einem fremden Handy könnte Strafvereitelung (§ 258 StGB) zutreffen. Wenn es das eigene Handy ist, fiele Strafvereitelung weg.
Unabhängig von den Nutzungsverhältnissen des Handys fiele mir aus dem Bauch heraus nur der Verstrickungsbruch, § 136 StGB, ein. Müsste aber nochmal im Kommentar blättern, ob die Datenlöschung davon erfasst wird.
Träfe es zu, wäre eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Also eher ein minderschweres Delikt.
Gegenfrage: Wie soll das funktionieren? Das erste, was man bei einem Smartphone macht, das Beweismittel wird, ist das Entfernen der SIM-Karte.
Strafbar ist das nicht.
Aber es wird auch nicht funktionieren.
Die Polizei ist nicht so blöd, wie du denkst.
Ja, ja Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen
Kann sein. Bin kein Anwalt. Habe nur kurz gegoogelt und mich auf § 295 stgb unterdrückung eines beweismittels bezogen
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.