Wurden bisher deutsche Streitkräfte dafür belangt?

1 Antwort

Ist so eine akademische Diskussion in einem rechtsforum nicht besser aufgehoben? Von Seiten unserer Regierung wurde doch bereits wenige Wochen nach Kriegsbeginn bekannt gegeben, dass kein Deutscher Strafe zu fürchten habe, weil er der ukrainischen Fremdenlegion beitritt.


Tennis92927 
Beitragsersteller
 28.01.2024, 19:34
dass kein Deutscher Strafe zu fürchten habe, weil er der ukrainischen Fremdenlegion beitritt

Sowas nennt man Doppelmoral

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HolgieXX  28.01.2024, 22:44
@Tennis92927

Nein, sinnvolle Entscheidungen. Die von Dir genannten Paragrafen bilden Grundlage die Mörder, die sich dem IS angeschlossen haben zu verurteilen. Bei der Abwehr der russischen Aggression sind sie natürlich nicht anzuwenden.

Oder erkennst Du etwa keinen Unterschied zwischen den beiden?

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